{"id":3556,"date":"2016-02-09T18:27:35","date_gmt":"2016-02-09T17:27:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/analyse-bodewig-reform-versus-fernstrasengesellschaft"},"modified":"2016-02-09T18:27:35","modified_gmt":"2016-02-09T17:27:35","slug":"analyse-bodewig-reform-versus-fernstrasengesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=3556","title":{"rendered":"Analyse: Bodewig-Reform versus Fernstra\u00dfengesellschaft"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><strong>Mangelnde Sanktionsm\u00f6glichkeiten<\/strong><\/li>\n<li><strong>Akzeptanz der Bundesgesellschaft in den L\u00e4ndern fraglich<\/strong><\/li>\n<li><strong>Sind L\u00e4nder wirklich zu Risiko\u00fcbernahme bereit?<\/strong><\/li>\n<li><strong>Personalstabilit\u00e4t spricht f\u00fcr Reform statt Revolution<\/strong><\/li>\n<li><strong>Starke Zweifel an Zeitschienenvergleich von Bodewig<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>\u201eH\u00e4tte das Reformkonzept der Bodewig-II-Kommission vor drei oder vier Jahren auf dem Tisch gelegen, m\u00fcssten wir uns jetzt nicht \u00fcber eine Bundesfernstra\u00dfengesellschaft unterhalten\u201c, sagte sinngem\u00e4\u00df dieser Tage ein Verbandsvertreter hinter vorgehaltener Hand gegen\u00fcber dem Verkehrsbrief. Das hat sich ge\u00e4ndert: Jeder Vorschlag, der auf eine evolution\u00e4re Weiterentwicklung der Auftragsverwaltung zielt, wird sich am revolution\u00e4ren Alternativkonzept einer Bundesfernstra\u00dfengesellschaft messen lassen m\u00fcssen. Wie schneidet das Bodewigsche Reformkonzept dabei ab?<!--more--><\/p>\n<h5>Mangelnde Sanktionsm\u00f6glichkeiten<\/h5>\n<p>In Fachkreisen wird vor allem bezweifelt, ob der Bund trotz Besteller-Ersteller-Prinzip ausreichende Sanktionsm\u00f6glichkeiten hat, falls die L\u00e4nder ihrer Erstellerfunktion nicht wie vertraglich vereinbart nachkommen. Im Prozessoptimierungsbericht der Bodewig-II-Kommission hei\u00dft es dazu, dass in der heutigen Rechtslage nur \u201eau\u00dferordentlich gew\u00e4hrte Zahlungen\u201c ohne weiteres zur\u00fcckgefordert werden k\u00f6nnten \u2013 konkret Planungskosten \u201eund sonstige im Rahmen der Bestellung einer Leistung gew\u00e4hrten Sachkosten\u201c. Das hei\u00dft implizit: Durch Fehlplanung verschwendete Investitionsmittel w\u00e4ren f\u00fcr den Bund verloren, P\u00f6nalen sind ebenfalls nicht m\u00f6glich. Da der Bund auch nicht die M\u00f6glichkeit hat, auf einen anderen Ersteller auszuweichen \u2013 die grundgesetzlich verankerte Auftragsverwaltung gilt ja fort! \u2013 ist sein Drohpotenzial stark eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Eine privatwirtschaftlich organisierte Bundesautobahngesellschaft h\u00e4tte da mehr Freiheiten. Sie k\u00f6nnte zumindest bei den nicht-hoheitlichen Aufgaben zwischen verschiedenen Erstellern w\u00e4hlen und ein normales kommerzielles Verh\u00e4ltnis pflegen. Die Bundesgesellschaft selbst w\u00e4re allerdings keinem Wettbewerb ausgesetzt. Das muss nicht zwangsl\u00e4ufig zu Verh\u00e4ltnissen wie in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) f\u00fchren. Aber beim Besteller-Ersteller-Prinzip h\u00e4tte der Bund zumindest die M\u00f6glichkeit, ein Benchmarking der L\u00e4nderverwaltungen vorzunehmen.<\/p>\n<h5>Akzeptanz der Bundesgesellschaft in den L\u00e4ndern fraglich<\/h5>\n<p>Ein potenzielles Problem bei der Bundesfernstra\u00dfengesellschaft w\u00e4re allerdings \u2013 in Abh\u00e4ngigkeit von dem Ma\u00df, wie feingliedrig sie in den Regionen aufgestellt ist \u2013 die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, zum Beispiel bei Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren: Verf\u00fcgt sie \u00fcber ausreichend Regionalkompetenz, wird sie vor Ort als \u201eeine von uns\u201c wahrgenommen oder als Eindringling? Gerade bei der Planfeststellung haben die Landesbeh\u00f6rden allerhand M\u00f6glichkeiten zu nichtjustiziabler Obstruktion. Hier sind die Landesstra\u00dfenbauverwaltungen derzeit klar im Vorteil.<\/p>\n<h5>Sind L\u00e4nder wirklich zu Risiko\u00fcbernahme bereit?<\/h5>\n<p>Selbst wenn es gelingen sollte, im Reformmodell ein ausgewogenes Machtverh\u00e4ltnis zu konstruieren, ist fraglich, ob die L\u00e4nder tats\u00e4chlich bereit sind, Risiken aus dem Besteller-Ersteller-Prinzip zu \u00fcbernehmen. Was halten wohl die Landesfinanzminister, Landtags-Haushaltsaussch\u00fcsse und Landesrechnungsh\u00f6fe von Vereinbarungen, die finanzielle Risiken f\u00fcr \u201eihre\u201c Stra\u00dfenbauverwaltungen beinhalten? Und sind die L\u00e4nder wirklich bereit, sich einem engmaschigen Controlling durch den Bund zu unterwerfen? In Fachkreisen wird auf die Entflechtungsmittel verwiesen, wo die allerwenigsten L\u00e4nder bisher bereit waren, landesgesetzlich eine Zweckbindung f\u00fcr den Verkehr festzuschreiben.<\/p>\n<p>Fast wie eine Kleinigkeit am Rande mutet da die Frage an, ob es rein rechtlich \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, dass \u201eder Bund\u201c mit \u201eden L\u00e4ndern\u201c Quasi-Werkvertr\u00e4ge abschlie\u00dfen kann. Juristisch fundierte Erkenntnisse gibt es bisher offenbar nicht \u2013 jedoch sollte es sich bei ausreichend politischem Willen erm\u00f6glichen lassen.<\/p>\n<h5>Personalstabilit\u00e4t spricht f\u00fcr Reform statt Revolution<\/h5>\n<p>Eine der St\u00e4rken jedes evolution\u00e4ren Konzeptes ist, dass es weniger Unruhe in die Mitarbeiterschaft hineintr\u00e4gt und den Investitionshochlauf weniger gef\u00e4hrdet. Eine privatwirtschaftliche Bundesfernstra\u00dfengesellschaft, die sich oberhalb des Tarifgef\u00fcges des \u00f6ffentlichen Dienstes ansiedeln k\u00f6nnte, w\u00fcrde eine Abwerbungsspirale in Gang setzen, bei der die \u00f6ffentliche Hand als Ganzes nur verlieren kann.<\/p>\n<h5>Starke Zweifel an Zeitschienenvergleich von Bodewig<\/h5>\n<p>Auf allergr\u00f6\u00dfte Skepsis st\u00f6\u00dft der Vergleich der Reformdauer im Bodewig-Bericht: F\u00fcr die Reform der Auftragsverwaltung werden dort bekanntlich zwei Jahre veranschlagt, f\u00fcr den Aufbau der Bundesautobahngesellschaft zehn Jahre. \u201eDa bin ich echt sauer\u201c, sagte ein Verbandsvertreter hinter vorgehaltener Hand, \u201ewenn das so schnell gehen soll, warum wurde es dann nicht schon l\u00e4ngst gemacht?\u201c Er h\u00e4lt die zehn Jahre f\u00fcr ma\u00dflos \u00fcbertrieben und die zwei Jahre f\u00fcr deutlich untertrieben. Allerdings: Die j\u00fcngste Erfahrung lehrt, dass auch \u00e4hnliche Reformprozesse sehr unterschiedlich lange dauern k\u00f6nnen: Der Umbau der WSV hat vom Startschuss bis zur zumindest formalen Gr\u00fcndung der GDWS drei Jahre gedauert. Der Aufbau der Generalzolldirektion hat gerade einmal 14 Monate in Anspruch genommen. (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mangelnde Sanktionsm\u00f6glichkeiten Akzeptanz der Bundesgesellschaft in den L\u00e4ndern fraglich Sind L\u00e4nder wirklich zu Risiko\u00fcbernahme bereit? 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