{"id":1936796,"date":"2018-09-13T11:19:38","date_gmt":"2018-09-13T09:19:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1936796"},"modified":"2018-09-14T12:44:13","modified_gmt":"2018-09-14T10:44:13","slug":"planungsbeschleunigung-scheitert-oft-am-detail","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1936796","title":{"rendered":"Planungsbeschleunigung scheitert oft am Detail"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><strong>BMU sieht keine Chance f\u00fcr Pr\u00e4klusion<\/strong><\/li>\n<li><strong>Hermann: Verwaltungsprozesse verschlanken<\/strong><\/li>\n<li><strong>Doppelarbeit durch Fach- und Teillosvergabe?<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Versuch, durch besseres Einbinden der B\u00fcrger die Planungsprozesse zu beschleunigen, kann den Bund noch viel Geld kosten. <!--more-->Das wurde in dieser Woche auf einer Veranstaltung des Deutschen Verkehrsforums (DVF) zum Planungsbeschleunigungsgesetz in Berlin deutlich.<\/p>\n<p>DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla konnte zwar seine Freude nicht verhehlen, dass beim Ausbau der Betuwe-Linie Emmerich-Oberhausen dank intensiver Gespr\u00e4che mit den Betroffenen voraussichtlich rund vier Jahre eingespart werden k\u00f6nnen. Es seien h\u00f6chstens zwei bis drei kleinere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zu erwarten, erl\u00e4uterte er.<\/p>\n<p>SPD-Fraktionsvize S\u00f6ren Bartol hielt ihm aber die Kosten entgegen: Seit dem Beispiel der Rheintalbahn-Ausbaus, wo die Zustimmung der B\u00fcrger mit \u00fcber das gesetzlich notwendige Ma\u00df hinausgehenden l\u00e4rmschutzbedingten Ausgaben von knapp 2 Mrd. EUR erkauft worden sei, verlangten die B\u00fcrger \u00fcberall in der Republik L\u00e4rmschutz auf \u00e4hnlichem Niveau. Das komme jetzt auf den Bundeshaushalt zu. F\u00fcr Pofalla ist der Knackpunkt, ob die Gerichte einen Anspruch auf \u00fcber das gesetzliche notwendige Ma\u00df hinausgehenden L\u00e4rmschutz festschreiben. Falls ja, m\u00fcsse die aktuelle Methodik der Nutzen-Kosten-Bewertungen \u00fcberarbeitet werden.<\/p>\n<h5>BMU sieht keine Chance f\u00fcr Pr\u00e4klusion<\/h5>\n<p>Sehr unterschiedliche Einsch\u00e4tzungen gab es zum Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetz, das im Juli vom Kabinett verabschiedet worden war. Dietmar Horn, Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesumweltministerium (BMU) und damit am Gesetzentwurf beteiligt, warnte vor \u00fcberzogenen Erwartungen. Schon in seiner Zeit als junger Bundestags-Referent Anfang der neunziger Jahre sei um Planungsbeschleunigung gerungen worden, ohne dass es unter dem Strich schneller geworden ist. \u201eOffensichtlich ist das nicht so einfach.\u201c<\/p>\n<p>Er riet, sich auf das Machbare zu konzentrieren. Die von der Wirtschaft gew\u00fcnschte Wiedereinf\u00fchrung der \u201ePr\u00e4klusion\u201c &#8211; also eine Art Einsendeschluss f\u00fcr Einwendungen gegen ein Projekt \u2013 z\u00e4hle er nicht dazu, betonte Horn. Die Pr\u00e4klusion, die es nur in Deutschland und \u00d6sterreich gab, war 2015 vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof gekippt worden. Gegen die Wiedereinf\u00fchrung spreche nicht nur das EU-Recht, sondern auch die von Deutschland 1998 unterzeichnete Aarhus-Konvention. Unterst\u00fctzung von anderen Staaten f\u00fcr eine \u00c4nderung des Rechtsrahmens sei nicht zu erwarten. Im \u00fcbrigen sei bisher nicht nachweisbar, dass der erzwungene Verzicht auf die Pr\u00e4klusion die Planungsverfahren in Deutschland verl\u00e4ngere. \u201eDie Umweltschutzverb\u00e4nde beteiligen sich unver\u00e4ndert rege mit Einwendungen an den Planungsprozessen.\u201c<\/p>\n<h5>Hermann: Verwaltungsprozesse verschlanken<\/h5>\n<p>Der baden-w\u00fcrttembergische Verkehrsminister Winfried Hermann riet, statt bei den Beteiligungsrechten der B\u00fcrger bei den Verwaltungsprozessen anzusetzen. Konkret kritisiert er das Pingpong-Spiel zwischen dem Bund und den L\u00e4nderstra\u00dfenbauverwaltungen im Bundesfernstra\u00dfenbau. \u201eEs ist komisch, dass die B\u00fcrokratie &#8211; die Unkultur der Gesehen-Vermerke &#8211; nicht angegangen wird\u201c, monierte er. Er warb deshalb erneut indirekt f\u00fcr den Vorschlag der Bodewig-II-Kommission, ein Besteller-Ersteller-Prinzip zwischen Bund und L\u00e4ndern einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Dagegen gibt es allerdings im Bund Vorbehalte wegen mangelnder Kontrollm\u00f6glichkeiten. Selbst seine Parteifreundin Valerie Wilms, bis 2017 Infrastrukturexpertin der Gr\u00fcnen im Bundestag, hatte sich seinerzeit vehement dagegen ausgesprochen, den L\u00e4ndern eine \u201egoldene Kreditkarte\u201c zu geben.<\/p>\n<h5>Doppelarbeit durch Fach- und Teillosvergabe?<\/h5>\n<p>Das Thema \u201eDoppelarbeit\u201c bewegte auch Nikolaus Graf von Matuschka, Vorstandsmitglied des Baukonzerns Hochtief. Angesichts des Personalmangels in den \u00f6ffentlichen Verwaltungen regt er an, den Baunternehmen mehr Anteile an der Planung zu \u00fcberlassen. Als Vorbild in dieser Hinsicht sieht er die niederl\u00e4ndische Infrastrukturbeh\u00f6rde Rijkswaterstaat an: Sie definiert in ihren Ausschreibungen nur, was eine konkrete Infrastruktur leisten muss, \u00fcberl\u00e4sst aber Planung und Ausf\u00fchrung dem Privatsektor. In Deutschland st\u00f6\u00dft ein solches Vorgehen allerdings schnell an Grenzen. Hier fordert das Wettbewerbsrecht vom Staat im Grundsatz eine Vergabe in mittelstandsfreundlichen Teil- und Fachlosen. Das setzt aber voraus, dass der \u00f6ffentliche Auftraggeber die Entwurfsplanung selbst vornimmt, um das Projekt \u00fcberhaupt in Lose aufteilen zu k\u00f6nnen. Alle Versuche, an den Vergabevorschriften zu r\u00fctteln, sind bisher an massivem Widerstand der mittelst\u00e4ndischen Bauwirtschaft gescheitert. (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BMU sieht keine Chance f\u00fcr Pr\u00e4klusion Hermann: Verwaltungsprozesse verschlanken Doppelarbeit durch Fach- und Teillosvergabe? 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