{"id":1935668,"date":"2018-03-16T17:06:37","date_gmt":"2018-03-16T16:06:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1935668"},"modified":"2018-03-16T17:06:37","modified_gmt":"2018-03-16T16:06:37","slug":"vw-skandal-befluegelt-debatte-ueber-verbraucherklagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1935668","title":{"rendered":"VW-Skandal befl\u00fcgelt Debatte \u00fcber Verbraucherklagen"},"content":{"rendered":"<p>Der vor dem Hintergrund des VW-Abgasskandals erneut eingebrachte Gesetzentwurf der Gr\u00fcnen f\u00fcr Verbraucher-Gruppenklagen (siehe <a href=\"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/gruene-legen-gesetzentwurf-fuer-gruppenklagen-vor\/\">hier<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/gruene-wollen-klagen-von-dieselkaeufern-erleichtern\/\">hier<\/a>) ist bei der ersten Beratung im Bundestag auf ein \u00fcberraschend mildes Echo selbst in Teilen der Union gesto\u00dfen. <!--more-->Der AfD-Abgeordnete Lothar Mair, emeritierter Professor f\u00fcr Verbraucherrecht an der Hochschule f\u00fcr Angewandte Wissenschaften in Hamburg, sagte, der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, ben\u00f6tige aber noch Feinschliff. Seine Sorge ist, dass einer Klageindustrie nach US-Vorbild der Boden bereitet wird. Deshalb m\u00fcsse der Anwendungsbereich auf Verbraucherangelegenheiten beschr\u00e4nkt werden.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnen-Rechtsexpertin Manuela Rottmann widersprach ihm. Wenn zum Beispiel mehrere VW-H\u00e4ndler zum Umtausch von Autos verurteilt werden, m\u00fcssten sie selbst Gelegenheit bekommen, gemeinsam gegen den VW-Konzern vorzugehen, damit sie nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben. Auch der CSU-Rechtsexperte Volker Ullrich k\u00fcndigte an, dass man bei dem geplanten eigenen Gesetzentwurf zur Einf\u00fchrung von Musterfeststellungsklagen ein Klagerecht f\u00fcr Handwerker und andere Gewerbetreibende pr\u00fcfen werde. Dieses Gesetz soll nach dem Willen der Koaalition\u00e4re zum 1. November 2018 in Kraft treten.<\/p>\n<p>Maier bem\u00e4ngelte weiter, dass die Kostenregelung Gro\u00dfkanzleien bevorzuge. Im Falle einer gerichtlichen Niederlage haftet der Gruppenkl\u00e4ger \u2013 Vertreter der Teilnehmer &#8211; f\u00fcr alle Kosten, die \u00fcber einen gedeckelten Beitrag der Teilnehmer hinausgehen. Problematisch sei auch der Zwang, sich einen Anwalt zu nehmen.<\/p>\n<p>Die FDP-Rechtsexpertin Katharina Kloke wehrte sich vor allem gegen die Einf\u00fchrung von Privilegien f\u00fcr Verb\u00e4nde. \u201eWir wollen keine Ausweitung des Verbandsklagerecht\u201c, sagte sie und sprach von \u201ePaternalismus\u201c. Als nicht verfassungskonform sieht sie die Regelung an, dass Teilnehmer an Gruppenklagen nicht parallel individuelle Klagen verfolgen d\u00fcrfen. Die seit Jahren andauernden Versuche der Gro\u00dfen Koalition, sich auf einen eigenen Gesetzentwurfzu einigen, verglich Kloke mit dem Bau des Hauptstadtflughafens BER.<\/p>\n<p>Der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner bezeichnete den Vorschlag der Gr\u00fcnen als zu kompliziert. Da der Schadenersatzanspruch jedes einzelnen Teilnehmers im Gruppenverfahren direkt entschieden werden m\u00fcsse, sei eine Entlastung der Gerichte nicht zu erreichen. In die gleiche Kerbe hieb Ullrich, der auf die Praxis von den Gr\u00fcnen als Blaupause genutzte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) verwies: Bis heute seien noch nicht alle Anspr\u00fcche aus dem Verfahren zur Telekom-Aktie gekl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Eine harte Linie vertrat lediglich der CDU-Rechtsexperte Sebastian Steinecke, der den Gr\u00fcnen vorwarf, einer Klageindustrie nach US-Verbild ohne Nutzen f\u00fcr den Verbraucher den Boden zu bereiten. Rottmann hielt ihm entgegen, er sch\u00fctze die \u201eKlageabwehrindustrie\u201c von Gro\u00dfunternehmen. (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der vor dem Hintergrund des VW-Abgasskandals erneut eingebrachte Gesetzentwurf der Gr\u00fcnen f\u00fcr Verbraucher-Gruppenklagen (siehe hier und hier) ist bei der ersten Beratung im Bundestag auf ein \u00fcberraschend mildes Echo selbst in Teilen der Union gesto\u00dfen.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[8],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1935668"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1935668"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1935668\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1935669,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1935668\/revisions\/1935669"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1935668"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1935668"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1935668"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}