{"id":1934799,"date":"2017-12-12T16:45:43","date_gmt":"2017-12-12T15:45:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1934799"},"modified":"2017-12-12T17:30:29","modified_gmt":"2017-12-12T16:30:29","slug":"rechnungshof-schaltet-sich-in-streit-um-schifffahrtsabgaben-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1934799","title":{"rendered":"Rechnungshof schaltet sich in Streit um Schifffahrtsabgaben ein"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><strong>A8-Ausbau in Bayern sch\u00f6ngerechnet<\/strong><\/li>\n<li><strong>Intransparenz bei Wasserstra\u00dfenprojekten<\/strong><\/li>\n<li><strong>Hohe Ausgabenreste im Verkehrshaushalt<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Bundesrechnungshof mahnt eine Erh\u00f6hung der Geb\u00fchren f\u00fcr die Bundeswasserstra\u00dfen an, billigt der Politik aber auch Bewegungsspielraum zu. <!--more-->Der Bund sei gem\u00e4\u00df Bundeshaushaltsordnung dazu verpflichtet, die Geb\u00fchrens\u00e4tze regelm\u00e4\u00dfig zu aktualisieren, hei\u00dft es in dem am Dienstag in Berlin vorgestellten Jahresbericht der Beh\u00f6rde. Mit dem Bundesgeb\u00fchrengesetz von 2013 und der Allgemeinen Geb\u00fchrenverordnung von 2015 sei das Ministerium erst recht gehalten, auch in seinem Gesch\u00e4ftsbereich kostendeckende Geb\u00fchren zu erheben. Aktuell belaufe sich der Kostendeckungsgrad auf gerade einmal 5 Prozent.<\/p>\n<p>Angesprochen auf die derzeit laufende Debatte \u00fcber die Trassenpreissenkung f\u00fcr die G\u00fcterbahnen und die Wettbewerbsneutralit\u00e4t mit der Binnenschifffahrt, r\u00e4umte Rechnungshofpr\u00e4sident Kay Scheller gegen\u00fcber dem Verkehrsbrief ein, dass die Politik nat\u00fcrlich zu einer \u201eganzheitlichen Betrachtung\u201c kommen k\u00f6nne. Aufgabe des Rechnungshofes sei es aber, an die Rechtslage zu erinnern.<\/p>\n<p>In dieser Hinsicht wirft der Rechnungshof dem heutigen BMVI vor, vers\u00e4umt und verschleppt zu haben: Die Schifffahrtsabgaben seien zuletzt im Jahr 2000 erh\u00f6ht worden, die Befahrungsabgaben f\u00fcr den Nord-Ostsee-Kanal 1996 und die Geb\u00fchren der Binnenschifffahrtskostenverordnung sogar 1982. Mehrere Anl\u00e4ufe, Geb\u00fchren und Abgaben zu erh\u00f6hen, seien im BMVI im Sande verlaufen. Insgesamt summierten sich inzwischen die Einnahmeverluste f\u00fcr den Bund auf 19,7 Mio. EUR\/Jahr.<\/p>\n<p>Das BMVI entgegnete gegen\u00fcber dem Rechnungshof, die vom Geb\u00fchrengesetz verlangte ministeriumsspezifische \u201eBesondere Geb\u00fchrenverordnung\u201c sei in Vorbereitung. Vorerst sehe das BMVI im Bereich der Schifffahrtsabgaben aber von einer \u00c4nderung der bestehenden Geb\u00fchrenverordnungen ab. Die Binnenschifffahrtskostenverordnung ist bereits im April 2017 angepasst worden.<\/p>\n<h5>A8-Ausbau sch\u00f6ngerechnet<\/h5>\n<p>Heftige Kritik \u00fcbt der Rechnungshof am Sch\u00f6nrechnen des vollst\u00e4ndigen acht- und sechsspurigen Ausbaus der A8 zwischen M\u00fcnchen und der Bundesgrenze bei Salzburg. Bei einer ersten Bewertungsrunde habe sich f\u00fcr den Westabschnitt M\u00fcnchen-Inntaldreieck ein Nutzen-Kosten-Verh\u00e4ltnis von 2,8 ergeben, f\u00fcr den Ostabschnitt bis zur Bundesgrenze ein NKV unter 1. Um den Ausbau trotzdem zu rechtfertigen, seien beide Abschnitte zusammengelegt und so ein NKV von 1,2 ausgewiesen worden.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich rechtfertige auch die \u00fcbliche Verkehrsbelastung \u00f6stlich des Chiemsees keinen sechsspurigen Ausbau. F\u00fcr die durchschnittlich 26 Tage im Jahr mit starkem Verkehr reiche eine tempor\u00e4re Standstreifenfreigabe. Dadurch lie\u00dfen sich rund 110 Mio. EUR einsparen, knapp 10 Prozent der Gesamtkosten des Abschnitts Inntal-Bundesgrenze. Argumente des BMVI, dass auch bei Bauarbeiten eine 4+2 Verkehrsf\u00fchrung m\u00f6glich sein m\u00fcsse und die Verkehrssicherheit gegen die Freigabe des Standstreifens spreche, l\u00e4sst der Rechnungshof nicht gelten.<\/p>\n<h5>Intransparenz bei Wasserstra\u00dfenprojekten<\/h5>\n<p>\u00c4hnlich intransparentes Agieren wie bei der A8 wirft die Bonner Beh\u00f6rde dem BMVI auch bei den Investitionen in die Wasserstra\u00dfeninfrastruktur vor. Hier w\u00fcrden die Kostensch\u00e4tzungen f\u00fcr die Projekte nur \u201eanlassbezogen\u201c aktualisiert, in der Praxis bis zu 23 Jahre aber nicht. Eine Steuerung der Investitionen und die Beurteilung ihrer Wirtschaftlichkeit sei so nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Immerhin habe das BMVI die langlaufenden Gesamtprojekte im Haushaltsentwurf 2018 in einzelne Ma\u00dfnahmen aufgeteilt. Damit werde erkennbar, welche Projektteile noch offen sind und wie sich die gesch\u00e4tzten Gesamtausgaben im Verh\u00e4ltnis zum Projektfortschritt darstellen.<\/p>\n<h5>Hohe Ausgabenreste im Verkehrshaushalt<\/h5>\n<p>Mit Sorge sieht der Bundesrechnungshof, dass bei den Investitionskapiteln im Verkehrsetat teilweise hohe Ausgabereste aufgelaufen sind. Mit einer Gesamtsumme von 1,2 Mrd. EUR steht das BMVI an erster Stelle. Die meisten Reste entfallen auf Bahn-Titel:<\/p>\n<ul>\n<li>Baukostenzusch\u00fcsse f\u00fcr DB-Bedarfsplaninvestitionen: 594 Mio. EUR<\/li>\n<li>Investitionskostenzusch\u00fcsse f\u00fcr SPNV im GVFG-Bundesprogramm: 312 Mio. EUR<\/li>\n<li>L\u00e4rmsanierungsprogramm: 125 Mio. EUR<\/li>\n<li>Ersatz-, Aus- und Neubau an Bundeswasserstra\u00dfen: 518 Mio. EUR<\/li>\n<li>De-Minimis-Mautkompensationsprogramm: 104 Mio. EUR<\/li>\n<\/ul>\n<p>Da Reste der Verkehrsinvestitionsmittel anders als sonst \u00fcblich \u201eaufgespart\u201c werden d\u00fcrfen (Stichwort \u00dcberj\u00e4hrigkeit), k\u00f6nnten sie aus Sicht des Rechnungshofes ein Risiko f\u00fcr den Bundeshaushalt darstellen. (roe)<\/p>\n<p><b>Externe Links:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.bundesrechnungshof.de\/de\/veroeffentlichungen\/bemerkungen-jahresberichte\/jahresberichte\/2017\/inhalt\/2017-bemerkungen-gesamtbericht-pdf\">Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 2017 \u2013 Langfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.bundesrechnungshof.de\/de\/veroeffentlichungen\/bemerkungen-jahresberichte\/jahresberichte\/2017\/inhalt\/2017-bemerkungen-zusammenfassung-pdf\">Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 2017 \u2013 Zusammenfassung<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>A8-Ausbau in Bayern sch\u00f6ngerechnet Intransparenz bei Wasserstra\u00dfenprojekten Hohe Ausgabenreste im Verkehrshaushalt Der Bundesrechnungshof mahnt eine Erh\u00f6hung der Geb\u00fchren f\u00fcr die Bundeswasserstra\u00dfen an, billigt der Politik aber auch Bewegungsspielraum zu.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[8,11],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1934799"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1934799"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1934799\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1934801,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1934799\/revisions\/1934801"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1934799"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1934799"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1934799"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}