{"id":1933507,"date":"2017-07-28T15:58:41","date_gmt":"2017-07-28T13:58:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1933507"},"modified":"2017-07-28T15:58:41","modified_gmt":"2017-07-28T13:58:41","slug":"gericht-software-updates-fuer-diesel-ersetzen-kein-fahrverbot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1933507","title":{"rendered":"Gericht: Software-Updates f\u00fcr Diesel ersetzen kein Fahrverbot"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><strong>Fahrverbot auch ohne Blaue Plakette m\u00f6glich<\/strong><\/li>\n<li><strong>Dobrindt h\u00e4lt Software-Updates trotzdem f\u00fcr richtig<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Verwaltungsgericht Stuttgart erteilt im Streit um den Luftreinhalteplan f\u00fcr die Landeshauptstadt der Software-Nachr\u00fcstung von Diesel-Pkw eine Absage und fordert Fahrverbote ab 1. Januar 2018. <!--more-->Der Kl\u00e4ger \u2013 die Deutsche Umwelthilfe (DUH) \u2013 habe Anspruch auf eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP), die eine \u201eschnellstm\u00f6gliche\u201c Einhaltung der Luftbelastungs-Grenzwerte erm\u00f6gliche, gab das Gericht am Freitag bekannt (Az.: 13 K 5412\/15). In der Abw\u00e4gung zwischen der Gesundheit der B\u00fcrger einerseits und den Interessen der Kfz-Fahrer und -Halter andererseits sei es nicht zul\u00e4ssig, ein sofort erforderliches und m\u00f6gliches Verkehrsverbot zugunsten einer Nachr\u00fcstl\u00f6sung auf einen erheblich sp\u00e4teren Zeitpunkt zu verschieben. Das Land hatte im LRP den 1. Januar 2020 vorgeschlagen.<\/p>\n<p>Mangel der Nachr\u00fcstl\u00f6sung ist nach Ansicht des Gerichts weiter, dass das Land die Software-Nachr\u00fcstung nicht als verbindliche Ma\u00dfnahme in den LRP aufnehmen kann. Sie sei schon deshalb keine Alternative. Au\u00dferdem bringe sie selbst bei den optimistischen Annahmen im LRP nur 9 Prozent Imissionsminderung. \u201e Dies bedeutet, dass die \u201eNachr\u00fcstl\u00f6sung\u201c selbst dann nicht zur Einhaltung der zul\u00e4ssigen Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwerte in der Umweltzone Stuttgart f\u00fchren k\u00f6nnte, wenn bis zum Jahr 2020 ausnahmslos alle nachr\u00fcstbaren Diesel-Kraftfahrzeuge auch tats\u00e4chlich nachger\u00fcstet und hierdurch bei jedem nachger\u00fcsteten Kraftfahrzeug die sch\u00e4dlichen Abgasemissionen halbiert w\u00fcrden.\u201c<\/p>\n<h5>Fahrverbot auch ohne Blaue Plakette m\u00f6glich<\/h5>\n<p>Als einzige schnellstm\u00f6glich und effektiv wirkende Ma\u00dfnahme ist laut Gericht das vom Land unter dem Stichwort \u201eBlaue Umweltzone ab 1. Januar 2020\u201c beschriebene ganzj\u00e4hrige Fahrverbot f\u00fcr die gesamte Umweltzone anzusehen (Ma\u00dfnahme M1, siehe auch <a href=\"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/stuttgart-macht-fahrverbote-ab-2018-konkret\/\">hier<\/a>). Es m\u00fcsste aber schon zum 1. Januar 2018 eingef\u00fchrt werden. Verboten w\u00e4ren danach Benziner schlechter als Euro 3 sowie Diesel-Kfz schlechter als Euro 6\/VI.<\/p>\n<p>Das Argument, dass es noch keine blaue Plakette f\u00fcr dieses Fahrverbot gibt, l\u00e4sst das Gericht nicht gelten. Die Aufz\u00e4hlung der Zusatzzeichen in der Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) sei nicht abschlie\u00dfend, deshalb sei das Land rechtlich befugt und verpflichtet, das notwendige Zusatzzeichen selbst zu gestalten. \u201eAuch in Bezug auf den hier notwendigen Textumfang, mit dem eine Freistellung vom Verkehrsverbot f\u00fcr Dieselfahrzeuge Euro 6 und sonstige Kraftfahrzeuge (Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren) ab Euro 3 geregelt werden m\u00fcsste, bestehen keine rechtlichen Bedenken.\u201c<\/p>\n<p>Die schriftliche Urteilsbegr\u00fcndung soll im August ver\u00f6ffentlicht werden. Wegen der grunds\u00e4tzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung zum Landes-Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.<\/p>\n<h5>Dobrindt h\u00e4lt Software-Updates trotzdem f\u00fcr richtig<\/h5>\n<p>Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt k\u00fcndigte am Freitag vor Journalisten in Berlin an, die schriftliche Begr\u00fcndung des \u201ekomplexen\u201c Urteils abwarten zu wollen, bevor er sie bewertet. Trotz der Absage des Gerichts im Fall Stuttgart pl\u00e4dierte er daf\u00fcr, die Software-Nachr\u00fcstung ernsthaft zu pr\u00fcfen. \u201eDie Frage &#8218;Reicht das?&#8216; kann ich verstehen \u2013 aber nicht die Frage &#8218;Bringt es etwas?&#8216;.\u201c Software-Updates seien die einzige M\u00f6glichkeit, schnell den NOx-Aussto\u00df zu verringern.<\/p>\n<p>Ausdr\u00fccklich warnte Dobrindt davor, auf die Blaue Plakette zu setzen und anzunehmen, mit ihrer Einf\u00fchrung werde alles \u201egut\u201c. Sie sei ein allgemeines Fahrverbot f\u00fcr \u00e4ltere Diesel, dessen m\u00fcsse man sich stets bewusst sein. \u201eEine Plakette ver\u00e4ndert nicht das Abgasverhalten eines Autos.\u201c<\/p>\n<p>Es sei ein \u201eStrau\u00df von Ma\u00dfnahmen\u201c notwendig, um die Stickoxidbelastung zu senken. Ein Ansatzpunkt sei die Umstellung der innerst\u00e4dtischen Vielfahrerflotten auf umweltfreundliche Antriebe. Aber auch die St\u00e4dte m\u00fcssten ihren Beitrag leisten, indem sie den Verkehr verfl\u00fcssigten. (roe)<\/p>\n<p><b>Externe Links: <\/b><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.vgstuttgart.de\/pb\/,Lde\/Klage+der+Deutschen+Umwelthilfe+e_V_+gegen+das+Land+Baden-Wuerttemberg+wegen+Fortschreibung+des+Luftreinhalteplanes_Teilplan+Landeshauptstadt+Stuttgart+erfolgreich\/?LISTPAGE=1217876\">Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Urteil<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/rp.baden-wuerttemberg.de\/rps\/Abt5\/Ref541\/Luftreinhalteplan\/541_s_luft_stutt_LRP_3_FS_Entw.pdf\">Entwurf Luftreinhalteplan Stuttgart Mai 2017<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fahrverbot auch ohne Blaue Plakette m\u00f6glich Dobrindt h\u00e4lt Software-Updates trotzdem f\u00fcr richtig Das Verwaltungsgericht Stuttgart erteilt im Streit um den Luftreinhalteplan f\u00fcr die Landeshauptstadt der Software-Nachr\u00fcstung von Diesel-Pkw eine Absage und fordert Fahrverbote ab 1. 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