{"id":1933339,"date":"2017-07-12T11:31:50","date_gmt":"2017-07-12T09:31:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1933339"},"modified":"2017-07-12T11:35:59","modified_gmt":"2017-07-12T09:35:59","slug":"neue-arbeitszeitregeln-fuer-binnenschifffahrt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1933339","title":{"rendered":"Neue Arbeitszeitregeln f\u00fcr Binnenschifffahrt"},"content":{"rendered":"<p>Die Arbeitszeiten in der Binnenschifffahrt abseits des Rheins werden erstmals gesondert geregelt. <!--more-->Der Bundesrat billigte am vergangenen Freitag die neu geschaffene Binnenschifffahrts-Arbeitszeitsverordnung (BinSchArbZV) mit kleinen Ma\u00dfgaben.<\/p>\n<p>Die Verordnung gibt den Unternehmen wesentlich mehr Spielraum als das deutsche Arbeitszeitgesetz, wie der Arbeitsrechtsexperte Andreas Stommel vom Binnenschifffahrtsverband BDB hervorhebt. Zum Beispiel sind t\u00e4gliche Arbeitszeiten von bis zu 14 Stunden und Wochenarbeitszeiten von bis zu 84 Stunden zul\u00e4ssig, um die \u00fcblichen Betriebszeiten in der Schifffahrt abzudecken. Bisher gab es Arbeitszeitregelung und korrespondierende Aufzeichnungspflichten nur in der Rheinschifffahrt.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wird der Bezugszeitraum, in dem Spitzen von mehr als 48 Arbeitsstunden\/Woche durch k\u00fcrzere Arbeitszeiten ausgeglichen werden k\u00f6nnen, gegen\u00fcber dem Arbeitszeitgesetz von sechs auf zw\u00f6lf Monate ausgedehnt. Das kommt speziell der Fahrgastschifffahrt zugute, die im Sommer extreme Nachfragespitzen erlebt, im Winter aber praktisch brachliegt.<\/p>\n<p>Ebenfalls lockerer fallen die Vorschriften \u00fcber Ruhezeiten und Ruhetage aus. Im Extremfall sind 31 Arbeitstage ununterbrochen in Folge m\u00f6glich. Die Mitarbeiter k\u00f6nnen die Ausgleichsruhetage sammeln. Eine progressive Staffelung von zus\u00e4tzlichen Ruhezeiten zum Ausgleich soll allerdings den Anreiz f\u00fcr den Arbeitgeber mindern, den Bogen zu \u00fcberspannen.<\/p>\n<p>Wohl eher theoretischen Wert angesichts der kleinteiligen Unternehmensstrukturen hat die Regelung, dass Arbeitnehmer, die wegen \u00fcberwiegender Nachtarbeit nachweislich unter gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigungen leiden, den Anspruch erhalten, auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz umgesetzt zu werden, \u201esofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen\u201c.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem erhalten die Arbeitnehmer Anspruch auf eine j\u00e4hrliche arbeitsmedizische Untersuchung. Die Bundesregierung geht allerdings aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass die wenigsten Arbeitnehmer dieses Angebot nutzen werden.<\/p>\n<p>Strittig war zuletzt nur noch die Dauer der Aufbewahrungspflicht f\u00fcr die Arbeitszeitaufzeichnungen. Laut Regierungsentwurf sollten die Aufzeichnungen nur ein Jahr aufbewahrt werden. Der Bundesrat verl\u00e4ngerte die Dauer am Freitag per Ma\u00dfgabebeschluss auf zwei Jahre. Als Grund nannte er, dass sonst bei einem Bezugszeitraum von zw\u00f6lf Monaten f\u00fcr den Spitzenausgleich keine wirksame Kontrolle m\u00f6glich ist. Allerdings d\u00fcrfen die Aufzeichnungen nach Ablauf eines Jahres auch an Land gelagert werden.<\/p>\n<p>Mit der Verordnung wird die gem\u00e4\u00df EU-Binnenschifffahrtsrichtlinie abgeschlossene Sozialpartnervereinbarung der Europ\u00e4ischen Binnenschifffahrts-Union (EBU), der Europ\u00e4ischen Schifferorganisation (ESO) und der Europ\u00e4ischen Transportarbeiter-F\u00f6deration (ETF) in nationales Recht umgesetzt. (roe)<\/p>\n<p><strong>Externe Links:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2017\/0401-0500\/411-17.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\">Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung (Regierungsentwurf)<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/drs.html?id=411-17%28B%29\">Ma\u00dfgabebeschluss des Bundesrates<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Arbeitszeiten in der Binnenschifffahrt abseits des Rheins werden erstmals gesondert geregelt.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[11],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1933339"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1933339"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1933339\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1933342,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1933339\/revisions\/1933342"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1933339"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1933339"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1933339"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}