{"id":1933323,"date":"2017-07-11T18:12:19","date_gmt":"2017-07-11T16:12:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1933323"},"modified":"2017-07-14T14:08:12","modified_gmt":"2017-07-14T12:08:12","slug":"tarifeinheitsgesetz-mit-vielen-aber-bestaetigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1933323","title":{"rendered":"Tarifeinheitsgesetz mit vielen &#8222;Aber&#8220; best\u00e4tigt"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><strong>Kein De-facto-Streikverbot f\u00fcr kleine Gewerkschaften<\/strong><\/li>\n<li><strong>Gemischtes Echo der Betroffenen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat das Tarifeinheitsgesetz im Grundsatz gebilligt, f\u00fcr die praktische Anwendbarkeit aber hohe H\u00fcrden errichtet. <!--more-->In der am Dienstag verk\u00fcndeten Entscheidung wird dem Gesetzgeber einerseits das Recht zugebilligt, die Strukturen auf einer Seite der Tarifpartner so zu ordnen, dass das Ziel ausgewogener Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen erreicht wird. Das bedeute zum Beispiel auch, diejenigen Arbeitnehmer vor Benachteiligung zu sch\u00fctzen, die nicht in Schl\u00fcsselpositionen sitzen. Die Verdr\u00e4ngung eines kollidierenden Tarifvertrags sei zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Andererseits darf die Verdr\u00e4ngung nicht dazu f\u00fchren, dass die Interessen der von der Verdr\u00e4ngung betroffenen Mitglieder nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden. Das Mehrheitsprinzip gilt laut Gericht daher \u201emit der Ma\u00dfgabe fort, dass ein Tarifvertrag von einem kollidierenden Tarifvertrag nur verdr\u00e4ngt werden kann, wenn plausibel dargelegt ist, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Interessen der Berufsgruppen, deren Tarifvertrag verdr\u00e4ngt wird, ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag ber\u00fccksichtigt hat.\u201c Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber diesen Punkt nachbessern.<\/p>\n<p>Vor Verdr\u00e4ngung besonders gesch\u00fctzt sind \u00fcbrigens langfristige Regelungen, zum Beispiel \u00fcber Betriebsrenten. Hier m\u00fcssen entweder die Gerichte oder der Gesetzgeber noch Sicherheit schaffen.<\/p>\n<h5>Kein De-facto-Streikverbot f\u00fcr kleine Gewerkschaften<\/h5>\n<p>Den indirekten Eingriff ins Streikrecht von Spartengewerkschaften \u00fcber das Haftungsrecht \u2013 der unausgesprochenes Ziel des Gesetzes war \u2013 hebelte das Bundesverfassungsgericht aus. \u201eAuch darf die vom Gesetzgeber bewusst erzeugte Unsicherheit \u00fcber das Risiko einer Verdr\u00e4ngung im Vorfeld eines Tarifabschlusses weder bei klaren noch bei unsicheren Mehrheitsverh\u00e4ltnissen f\u00fcr sich genommen ein Haftungsrisiko einer Gewerkschaft f\u00fcr Arbeitskampfma\u00dfnahmen begr\u00fcnden\u201c, hei\u00dft es im Urteil. \u201eDies haben die Arbeitsgerichte gegebenenfalls in verfassungskonformer Anwendung der Haftungsregelungen sicherzustellen.\u201c<\/p>\n<p>Das Urteil war im Senat umstritten. Zwei Richter sprachen sich in einem Sondervotum daf\u00fcr aus, dass Tarifeinheitsgesetz komplett zu kippen, weil es dem Grundgesetz widerspreche und es nicht Sache der Gerichte sei, eine verfassungskonforme Interpretation vorzugeben.<\/p>\n<h5>Gemischtes Echo der Betroffenen<\/h5>\n<p>Die Lokf\u00fchrergewerkschaft GDL zeigte sich erleichtert. \u201eDas Arbeitskampfrecht von Berufsgewerkschaften wird nicht eingeschr\u00e4nkt\u201c, hob Gewerkschaftschef Claus Weselsky hervor. \u201eDie Frage, ob es in der Praxis jemals eine Einschr\u00e4nkung geben wird und unser Fl\u00e4chentarifvertrag untergeht, gehen wir aktiv an und sind zuversichtlich, dass uns die Fachgerichte auch nicht die Existenzgrundlage absprechen werden.\u201c<\/p>\n<p>Ilja Schulz von der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit zeigte sich entt\u00e4uscht, dass das Gesetz weiterhin in Kraft bleibt. Kleinere Gewerkschaften blieben durch das Tarifeinheitsgesetz bedroht.\u00a0\u201ePositiv bewerten wir, dass die Richter das Streikrecht der Minderheitsgewerkschaften ausdr\u00fccklich best\u00e4tigen und Haftungsrisiken hieraus ausschlie\u00dfen.\u201c<\/p>\n<p>Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) begr\u00fc\u00dfte die Best\u00e4tigung des Tarifeinheitsgesetzes durch das Gericht, sprach sich aber auch f\u00fcr andere Ma\u00dfnahmen zum Schutz wichtiger Verkehrsleistungen vor Streiks aus: Genannt werden vorgeschaltete Schlichtungsverfahren, ausreichende Vorank\u00fcndigungsfristen, Vereinbarungen zur Sicherung der Grundversorgung und Urabstimmungen vor allen Streiks, die kritische Verkehrsinfrastrukturen betreffen.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeberverband BDA begr\u00fc\u00dfte, dass das Gericht das Tarifeinheitsgesetz f\u00fcr mit dem Grundgesetz vereinbar erkl\u00e4rt hat. \u201eDas best\u00e4tigt unsere Auffassung, dass die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit notwendig und vern\u00fcnftig war.\u201c Die geforderte Pr\u00e4zisierung des Gesetzes, nach der die Mehrheitsgewerkschaft die Interessen der Minderheit zu ber\u00fccksichtigen hat, entspreche dem Geist der Tarifeinheit.<\/p>\n<p>Lufthansa und Deutsche Bahn \u00e4u\u00dferten sich am Dienstag nicht. (roe)<\/p>\n<p><b>Externe Links:<\/b><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2017\/bvg17-057.html\">Pressemitteilung zum Urteil <\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2017\/07\/rs20170711_1bvr157115.html\">Urteil im Volltext<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kein De-facto-Streikverbot f\u00fcr kleine Gewerkschaften Gemischtes Echo der Betroffenen Das Bundesverfassungsgericht hat das Tarifeinheitsgesetz im Grundsatz gebilligt, f\u00fcr die praktische Anwendbarkeit aber hohe H\u00fcrden errichtet.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[10,9],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1933323"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1933323"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1933323\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1933337,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1933323\/revisions\/1933337"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1933323"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1933323"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1933323"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}