{"id":1912002,"date":"2017-02-23T18:39:00","date_gmt":"2017-02-23T18:39:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/krach-in-bmvi-initiative-fur-schnellere-planung"},"modified":"2017-02-23T18:39:00","modified_gmt":"2017-02-23T18:39:00","slug":"krach-in-bmvi-initiative-fur-schnellere-planung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1912002","title":{"rendered":"Krach in BMVI-Initiative f\u00fcr schnellere Planung"},"content":{"rendered":"<p>Der Umweltverband BUND, der einziger Vertreter der Umweltseite in dem Gremium war, hat nach dessen Vorlage seinen Austritt erkl\u00e4rt. Er begr\u00fcndete den Schritt damit, dass ein Teil der Handlungsempfehlungen in die Rechte der Umweltverb\u00e4nde eingreifen w\u00fcrde. Der Verband bef\u00fcrchte, als Feigenblatt f\u00fcr ein Papier herangezogen zu werden, das er in zentralen Punkten nicht mittrage, hei\u00dft es in der Austrittserkl\u00e4rung an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.<\/p>\n<p>Das Innovationsforum, f\u00fcr das es laut Dobrindt \u201ekeine Denkverbote\u201c gibt, war Anfang Juli 2016 gestartet. Vertreten waren die L\u00e4nderverkehrsministerium, Bauwirtschaft und mit Verkehrsinfrastruktur befasste Unternehmen und Verb\u00e4nde. Aus Verbandskreisen ist zu h\u00f6ren, dass der finale Bericht am 28. M\u00e4rz vorgestellt werden soll.<\/p>\n<h5>\u00c4nderungen des EU-Umweltrechts gefordert<\/h5>\n<p>Im Entwurf des Abschlussberichts wird unter anderem gegen das Votum des BUND von der Mehrheit der Teilnehmer empfohlen,<\/p>\n<ul>\n<li>die vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof 2015 gekippte materielle Pr\u00e4klusion wieder einzuf\u00fchren und daf\u00fcr die EU-Richtlinie f\u00fcr Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen zu \u00e4ndern. Das hie\u00dfe, dass erst nach Ablauf der Einwendungsfrist auf dem Klageweg vorgebrachte Umwelteinwendungen nicht ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssten. Notfalls m\u00fcsse auch die sogenannte Aarhus-Konvention ge\u00e4ndert werden.<\/li>\n<li>das in der EU-Wasserrahmenrichtlinie verankerte Verschlechterungsverbot nicht als absolutes Verbot, sondern als Abw\u00e4gungsbelang auszugestalten. Das Verschlechterungsverbot ist zum Beispiel die schwerste H\u00fcrde f\u00fcr eine Elb- und Weservertiefung;<\/li>\n<li>nicht gef\u00e4hrdete Arten aus der EU-Vogelschutzrichtlinie herauszunehmen;<\/li>\n<li>in der FFH-Richtlinie die Liste gef\u00e4hrdeter Tierarten zu aktualisieren und nicht mehr gef\u00e4hrdete Arten zu streichen sowie klarstellende Regelungen zum Bestandsschutz bestehender Anlagen aufzunehmen.<\/li>\n<\/ul>\n<h5>Neue Wege im Planfeststellungsrecht<\/h5>\n<p>Dem nationalen Gesetzgeber wird unter anderem empfohlen,<\/p>\n<ul>\n<li>ein zweistufiges Planfeststellungsverfahren zu pr\u00fcfen, bei dem im ersten Schritt wie im heutigen Raumordnungsverfahren unter fr\u00fchzeitiger B\u00fcrgerbeteiligung eine Vorzugsvariante bestimmt wird, w\u00e4hrend der zweite Schritt dem heutigen Planfeststellungsverfahren entspricht. Vorteil w\u00e4re, dass die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen weiterverwendet werden k\u00f6nnten und das gesamte Verfahren in den H\u00e4den einer Beh\u00f6rde liegt;<\/li>\n<li>zu pr\u00fcfen, inwieweit bei Bedarfsplanvorhaben das Hinwegsetzen \u00fcber fr\u00fcher festgesetzte Raumordnungsziele erleichtert werden kann;<\/li>\n<li>zu pr\u00fcfen, ob bei wichtigen Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs die Vorzugsvariante auf Grundlage einer geeigneten Strategischen Umweltpr\u00fcfung durch Bundesgesetz festgelegt werden k\u00f6nnte. Damit die M\u00f6glichkeit der Gerichte eingeschr\u00e4nkt, bei beklagten Projekten auf Varianten zu verweisen;<\/li>\n<li>die Linienbestimmung bei Bundesstra\u00dfen in Auftragsverwaltung fakultativ den L\u00e4ndern zu \u00fcberlassen;<\/li>\n<li>f\u00fcr Verkehrsinfrastrukturprojekte analog zum Stromnetzausbau die M\u00f6glichkeit zu schaffen, einen einen Projektmanager zur Vorbereitung und Durchf\u00fchrung von Verfahrensschritten einzusetzen;<\/li>\n<li>eine verbindliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Internet vorzuschreiben, um die Reichweite der B\u00fcrgerbeteiligung zu erh\u00f6hen;<\/li>\n<li>klarer zu formulieren, bei welchen Projektkategorien die einfachere Plangenehmigung ausreicht und auf das aufwendige Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann (zum Beispiel bei Br\u00fccken-Ersatzneubauten);<\/li>\n<li>das Eisenbahn-Bundesamt auch mit der Funktion der Anh\u00f6rungsbeh\u00f6rde zu betrauen \u2013 so wie es beim Fernstra\u00dfen-Bundesamt vorgesehen ist.<\/li>\n<\/ul>\n<h5>Verkehrsinteressen besser ins Regierungshandeln einbringen<\/h5>\n<p>Als Ma\u00dfnahmen unterhalb der Gesetzesebene empfiehlt das Gremium unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li>im BMVI eine Stelle zu schaffen, die Interessen des Verkehrsbereichs systematisch innerhalb der Bundesregierung und auf europ\u00e4ischer Ebene einbringt.<\/li>\n<li>in der Gesch\u00e4ftsordnung der Bundesregierung festzulegen, dass deutsche Positionen in internationalen und EU-Umweltrechtsfragen mit Relevanz f\u00fcr den Verkehrsbereich der ausdr\u00fccklichen Zustimmung der betroffenen Ressorts bed\u00fcrfen und auch Vertreter des Verkehrsbereichs zu entsprechenden Gremien und Konferenzen entsandt werden k\u00f6nnen;<\/li>\n<li>eine Wissensplattform zum Umweltschutz einzurichten, die die Flut von Fachinformationen sammelt und systematisiert. Au\u00dferdem sollten Datenbanken f\u00fcr Kartier- und Artendaten aufgebaut werden;<\/li>\n<li>Muster-Planfeststellungsbeschl\u00fcsse zu erstellen;<\/li>\n<li>Checklisten f\u00fcr die einzelnen Planungsstufen aufzustellen, um so unn\u00f6tige Fehler zu vermeiden;<\/li>\n<li>den Genehmigungsbeh\u00f6rden feste Pr\u00fcfkriterien f\u00fcr Planunterlagen an die Hand zu geben;<\/li>\n<li>l\u00e4nderspezifische Sonderregelungen zu minimieren;<\/li>\n<li>einen Sachverst\u00e4ndigenrat f\u00fcr Streitfragen im Umweltbereich zu schaffen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dar\u00fcber hinaus nimmt der Bericht auch zahlreiche Empfehlungen der Reformkommission Gro\u00dfprojekte auf<span><span> (siehe <a href=\"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/bund-will-grossprojekt-desastern-mit-aktionsplan-entgegenwirken-1765765.html\">hier<\/a>).<\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Umweltverband BUND, der einziger Vertreter der Umweltseite in dem Gremium war, hat nach dessen Vorlage seinen Austritt erkl\u00e4rt. 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