{"id":1879470,"date":"2017-02-14T15:38:00","date_gmt":"2017-02-14T15:38:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/pbefg-evaluation-bleibt-in-weiten-teilen-vage"},"modified":"2017-02-14T15:38:00","modified_gmt":"2017-02-14T15:38:00","slug":"pbefg-evaluation-bleibt-in-weiten-teilen-vage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1879470","title":{"rendered":"PBefG-Evaluation bleibt in weiten Teilen vage"},"content":{"rendered":"<p>\u201e<span><span>Dem nationalen Gesetzgeber ist es \u2026 nicht verwehrt, eine Inhouse-Vergabe nur dann zuzulassen, wenn keine eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung m\u00f6glich ist\u201c, schreibt das Ministerium in dem am Montag mit gut einem Monat Versp\u00e4tung vorgelegten Evaluationsbericht zur Novelle des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes (siehe auch <a href=\"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/die-pbefg-evaluation-kommt-in-die-heisse-phase-1849555.html\">hier<\/a>).<\/span><\/span><\/p>\n<p><span><span>Hintergrund ist der Streit zwischen kommunalen und privaten Verkehrsunternehmen: Die privaten Busunternehmer klagen \u00fcber eine \u201eRekommunalisierung\u201c, weil sie sich durch Direktvergaben der St\u00e4dte und Gemeinden an ihre eigenen Unternehmen ausgebootet sehen. Die Kommunen hingegen klagen, dass ihre verkehrspolitischen Ziele und ihre Anspr\u00fcche an Sozialstandards durch eigenwirtschaftliche Antr\u00e4ge privater Firmen (einschlie\u00dflich der DB-Busunternehmen) ausgehebelt werden. <\/span><\/span><\/p>\n<p><span><span>Nach geltendem Recht ist eigenwirtschaftlichen Verkehren der Vorrang vor einer geplanten Direktvergabe oder Ausschreibung einzur\u00e4umen, wenn er von dem in der Vorabbekanntmachung geplanten Verkehr \u201enur unwesentlich abweicht\u201c (sogenannter konditionierter Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit\u201c). Der gesetzliche Regelungsmechanismus sei \u201esachgerecht und stellt einen ausgewogenen Kompromiss der widerstreitenden Interessen dar\u201c, res\u00fcmiert das Ministerium.<\/span><\/span><\/p>\n<h5>Absage an W\u00fcnsche der L\u00e4nder<\/h5>\n<p><span><span>Die am Freitag vom Bundesrat verlangte Personal\u00fcbernahme beim Betreiberwechsel (siehe <a href=\"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/laenderinitative-zu-pbefg-stoesst-intern-auf-widerstand-1878399.html\">hier<\/a>) lehnt das BMVI kategorisch ab. \u201eVerkehrsunternehmer, die sich um einen eigenwirtschaftlichen Verkehr bewerben, haben keine M\u00f6glichkeit, die hierdurch verursachten Mehrkosten geltend zu machen\u201c, argumentiert das das Ministerium. \u201eEine eigenwirtschaftliche Erbringung w\u00e4re in den meisten F\u00e4llen nicht mehr m\u00f6glich.\u201c <\/span><\/span><\/p>\n<p><span><span>Bei anderen Sozialstandards sieht das BMVI noch Diskussionsbedarf. \u201eDabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die Anordnung von Sozialstandards nicht nur dem Schutz der Besch\u00e4ftigten dient, sondern auch einen fairen Wettbewerb erm\u00f6glichen soll.\u201c Indirekt \u00e4u\u00dfert das BMVI die Bef\u00fcrchtung, das unter dem Deckmantel von \u201eSozialstandards\u201c die Tarife des privaten Busgewerbes mit ihren meist niedrigeren L\u00f6hnen ausgehebelt werden sollen.<\/span><\/span><\/p>\n<h5><span><span>Private Berufsfreiheit vs. kommunale Interessen<\/span><\/span><\/h5>\n<p><span><span>Das BMVI argumentiert, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit auch f\u00fcr Verkehrsleistungen im \u00d6PNV gilt. Es k\u00f6nne zwar aufgrund eines Gesetzes eingeschr\u00e4nkt werden. \u201eEs gibt jedoch keine verfassungsrechtlichen Anhaltspunkte, dass die Kommunen im Nahverkehr ein Versorgungsmonopol besitzen.\u201c<\/span><\/span><\/p>\n<p><span><span>Abschlie\u00dfend schl\u00e4gt das Ministeriumaber eine vers\u00f6hnliche Note an: \u201eDas BMVI h\u00e4lt eine politische Diskussion \u00fcber das Anliegen der kommunalen Aufgabentr\u00e4ger sowie \u00fcber die Erbringung von eigenwirtschaftlichen Verkehren f\u00fcr angebracht.\u201c<\/span><\/span><\/p>\n<h5><span><span>Keine Klarstellung zur Gemeinwirtschaftlichkeit<\/span><\/span><\/h5>\n<p><span><span>Abgelehnt wird die Forderung, im PBefG klarzustellen, ob zum Beispiel eine Finanzierung des Verkehrs mittels steuerlichen Querverbunds zur Gemeinwirtschaftlichkeit f\u00fchrt. Das sei eine Auslegungsfrage der EU-Verordnung 1370\/2007. \u201eEine Klarstellung durch den nationalen Gesetzgeber ist aus rechtlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich.\u201c <\/span><\/span><\/p>\n<p><span><span>Aus diesem Grund will das BMVI auch nicht klarstellen, wie die Genehmigungsbeh\u00f6rde ihr Wahlrecht zwischen \u00f6ffentlichem Dienstleistungsauftrag und allgemeiner Vorschrift handzuhaben hat, wenn das Unternehmen zum Beispiel verg\u00fcnstigte Seniorenfahrkarten anbieten soll und die Differenz aus \u00f6ffentlichen Mitteln gedeckt werden muss. \u201eDas BMVI sieht in der Sache weiteren Pr\u00fcfungs- und Diskussionsbedarf\u201c, hei\u00dft es abschlie\u00dfend.<\/span><\/span><\/p>\n<h5><span><span>Weiter Nein zu Fernbusmaut <\/span><\/span><\/h5>\n<p><span><span>Auch in Sachen Fernbus sieht das BMVI keinen akuten Handlungsbedarf. In der notorischen Streitfrage, inwieweit der Fernbus Fahrg\u00e4ste vom Eisenbahnverkehr abzieht oder Wettbewerbsvorteile gegen\u00fcber der Schiene ausnutzt, bel\u00e4sst es das BMVI bei einer Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte. <\/span><\/span><\/p>\n<p><span><span>Das Ministerium betont abermals, dass es keine Fernbusmaut plant, gem\u00e4\u00df Entschlie\u00dfung des Bundestages bis Ende dieses Jahres aber einen Pr\u00fcfbericht vorlegen wird. \u201eDabei handelt es sich um eine Einzelma\u00dfnahme, die die Wettbewerbssituation nur geringf\u00fcgig beeinflussen w\u00fcrde\u201c, schickt das Ministerium schon jetzt voraus. Das Lastenheft f\u00fcr den k\u00fcnftigen Lkw-Mautsystembetreiber enth\u00e4lt allerdings die Option f\u00fcr eine Fernbusmaut. (roe)<\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eDem nationalen Gesetzgeber ist es \u2026 nicht verwehrt, eine Inhouse-Vergabe nur dann zuzulassen, wenn keine eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung m\u00f6glich ist\u201c, schreibt das Ministerium in dem am Montag mit gut einem Monat Versp\u00e4tung vorgelegten Evaluationsbericht zur Novelle des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes (siehe auch hier). 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