{"id":1874793,"date":"2017-01-27T16:04:00","date_gmt":"2017-01-27T16:04:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/handy-am-steuer-verkehrsrechtler-sehen-keine-schnelle-losung"},"modified":"2017-01-27T16:04:00","modified_gmt":"2017-01-27T16:04:00","slug":"handy-am-steuer-verkehrsrechtler-sehen-keine-schnelle-losung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1874793","title":{"rendered":"Handy am Steuer: Verkehrsrechtler sehen keine schnelle L\u00f6sung"},"content":{"rendered":"<p>Eine nachhaltige L\u00f6sung sieht er nur in einer gesellschaftlichen \u00c4chtung der Nutzung von elektronischen Ger\u00e4ten w\u00e4hrend des Fahrens (\u00e4hnlich wie sie f\u00fcr Alkohol am Steuer in den letzten Jahren gewachsen ist). \u201eDazu ist eine Kombination von psychologischen, edukativen, technischen und rechtlichen Ma\u00dfnahmen notwendig\u201c, hei\u00dft in einer Empfehlung des Verkehrsgerichtstages.<\/p>\n<p>Konkret wird gefordert, die Ablenkung im Stra\u00dfenverkehr schon zum Thema der schulischen Verkehrserziehung in allen Altersstufen zu machen. Auch in der Fahrausbildung sind geeignete Aufgaben wissenschaftlich zu entwickeln und zu evaluieren. Schlie\u00dflich soll der B\u00fcrgern mit Verkehrsaufkl\u00e4rung die Verantwortungslosigkeit dieses Verhaltens bewusst gemacht werden.<\/p>\n<p>Der zust\u00e4ndige Arbeitskreis empfiehlt, wiederholt innerhalb eines Jahres auff\u00e4llig gewordene T\u00e4ter mit einem Regelfahrverbot zu bestrafen und\/oder eine Nachschulung anzuordnen. Beim F\u00fchrerschein auf Probe sollte verbotene Handynutzung als schwerwiegender Versto\u00df (\u201eA-Versto\u00df\u201c) gewertet werden.<\/p>\n<p>Der Verkehrsgerichtstag bem\u00e4ngelt aber auch, dass sich die Polizei vielerorts aus der Verkehrs\u00fcberwachung stark zur\u00fcckgezogen. Die L\u00e4nder m\u00fcssten f\u00fcr mehr sichtbare Polizeipr\u00e4senz im Stra\u00dfenverkehr sorgen und die Aufnahme aller Verkehrsunf\u00e4lle durch die Polizei sicherstellen.<\/p>\n<p>Daneben sollen technische L\u00f6sungen entwickelt und gegebenenfalls verbindlich vorgeschrieben werden, die eine rechtswidrige Nutzung von Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungsmitteln durch Fahrer unterbinden.<\/p>\n<p>Bem\u00e4ngelt wird, dass es f\u00fcr Deutschland keine verl\u00e4sslichen Zahlen gibt, in welchem Umfang die Benutzung von elektronischen Ger\u00e4ten bei der Teilnahme am Stra\u00dfenverkehr zu Unf\u00e4llen f\u00fchrt. Empfohlen wird, eine grundlegende Unfallstudie in Auftrag zu geben. Dar\u00fcber hinaus sollte sich der Gesetzgeber der Ablenkung von Fu\u00dfg\u00e4ngern durch elektronische Ger\u00e4te widmen.<\/p>\n<p>Die SPD-Verkehrsexpertin und Ex-Polizistin Kirsten L\u00fchmann begr\u00fc\u00dfte die Forderung des Verkehrsgerichtstages nach mehr Polizeipr\u00e4senz. &#8222;Das Entdeckungsrisiko bei nicht-regelkonformen Verhalten auf unseren Stra\u00dfen ist zu gering&#8220;, erkl\u00e4rte sie am Freitag. &#8222;Nur wenn die Polizei auf den Stra\u00dfen dauerhaft sichtbar ist, gibt es auch einen erzieherischen Effekt auf die Verkehrsteilnehmenden.&#8220; (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine nachhaltige L\u00f6sung sieht er nur in einer gesellschaftlichen \u00c4chtung der Nutzung von elektronischen Ger\u00e4ten w\u00e4hrend des Fahrens (\u00e4hnlich wie sie f\u00fcr Alkohol am Steuer in den letzten Jahren gewachsen ist). \u201eDazu ist eine Kombination von psychologischen, edukativen, technischen und rechtlichen Ma\u00dfnahmen notwendig\u201c, hei\u00dft in einer Empfehlung des Verkehrsgerichtstages. 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