{"id":1860335,"date":"2016-12-12T15:47:00","date_gmt":"2016-12-12T15:47:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/planungskosten-fur-fernstrasen-kommen-auf-tagesordnung"},"modified":"2016-12-12T15:47:00","modified_gmt":"2016-12-12T15:47:00","slug":"planungskosten-fur-fernstrasen-kommen-auf-tagesordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1860335","title":{"rendered":"Planungskosten f\u00fcr Fernstra\u00dfen kommen auf Tagesordnung"},"content":{"rendered":"<p>Anlass ist der \u00dcbergang der Autobahnen in die Bundesverwaltung. \u201eZu der Frage der Kostentragung f\u00fcr Planung und Bauaufsicht in der \u00dcbergangszeit, sowie f\u00fcr die fortbestehende Auftragsverwaltung werden Bund und L\u00e4nder Gespr\u00e4che mit dem Ziel der Einigung in der Gesetzgebungsphase beginnen\u201c, hei\u00dft es in dem am sp\u00e4ten Freitagabend ver\u00f6ffentlichten Beschluss beider Seiten aus der Nacht zuvor.<\/p>\n<p>Bisher erstattet der Bund den L\u00e4ndern als sogenannte \u201eZweckausgabenpauschale\u201c 2 Prozent der Investitionssumme als Planungskosten und 1 Prozent als Kosten f\u00fcr die Bauaufsicht. Tats\u00e4chlich betragen diese Kosten heute aber je nach Sichtweise 10 bis 20 Prozent der Baukosten. Eine unver\u00e4nderte Pauschale w\u00fcrde in der \u00dcbergangszeit f\u00fcr die L\u00e4nder Anreize bieten, nur die in ihrem eigenen Interesse liegenden Projekte zu verfolgen und prim\u00e4r \u00fcberregional bedeutsame Projekte solange zu verschleppen, bis der Bund die Zust\u00e4ndigkeit \u00fcbernimmt.<\/p>\n<h5>Interimsregeln f\u00fcr Planfeststellung<\/h5>\n<p>Den selben Hintergrund hat offenbar auch ein weiterer Abschnitt. Danach soll der Bund soll der Bund anscheinend schon kurzfristig die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr neue Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren f\u00fcr Autobahnen wahrnehmen. Ausnahme seien bereits f\u00f6rmlich eingeleitete Planfeststellungsverfahren bei Landesbeh\u00f6rden. Das w\u00fcrde aber dem Entwurf des Gesetzes zur Errichtung des Fernstra\u00dfen-Bundesamtes widersprechen, wonach das Amt seine T\u00e4tigkeit erst zum 1. Januar 2021 aufnimmt.<\/p>\n<h5>Neue Wendung beim Personal\u00fcbergang<\/h5>\n<p>In der kniffligen Frage des \u00dcbergangs nicht wechselbereiter Mitarbeiter der Landesstra\u00dfenbauverwaltungen zur Bundesautobahnverwaltung wird offenbar ein anderer Weg eingeschlagen als am Freitag zun\u00e4chst zu vernehmen war.<\/p>\n<p>Der Bund \u201ewird auch die von der Neuregelung betroffenen und nicht wechselbereiten Besch\u00e4ftigten im Rahmen der bestehenden dienst-, arbeits- und tarifrechtlichen M\u00f6glichkeiten (z.B. Personalgestellungen bzw. Zuweisung) weiterbesch\u00e4ftigen\u201c, hei\u00dft es in dem am sp\u00e4ten Freitagabend ver\u00f6ffentlichten Beschlusstext. \u201eDie L\u00e4nder erhalten insoweit eine Erstattung der Personalvollkosten.\u201c Das bedeutet, dass diese Mitarbeiter formal beim Land angestellt bleiben, aber de facto in der Bundesautobahnverwaltung arbeiten.<\/p>\n<p>Hintergrund ist dem Vernehmen nach, dass einige L\u00e4nder bei den nichtmonet\u00e4ren Leistungen \u2013 zum Beispiel Heilf\u00fcrsorge f\u00fcr Beamte &#8211; deutlich gro\u00dfz\u00fcgiger sind als der Bund. (roe)<\/p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anlass ist der \u00dcbergang der Autobahnen in die Bundesverwaltung. \u201eZu der Frage der Kostentragung f\u00fcr Planung und Bauaufsicht in der \u00dcbergangszeit, sowie f\u00fcr die fortbestehende Auftragsverwaltung werden Bund und L\u00e4nder Gespr\u00e4che mit dem Ziel der Einigung in der Gesetzgebungsphase beginnen\u201c, hei\u00dft es in dem am sp\u00e4ten Freitagabend ver\u00f6ffentlichten Beschluss beider Seiten aus der Nacht zuvor. 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