{"id":1859946,"date":"2016-12-09T15:18:00","date_gmt":"2016-12-09T15:18:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/konsens-uber-grundgesetzanderung-fur-fernstrasengesellschaft"},"modified":"2016-12-09T15:18:00","modified_gmt":"2016-12-09T15:18:00","slug":"konsens-uber-grundgesetzanderung-fur-fernstrasengesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1859946","title":{"rendered":"Konsens \u00fcber Grundgesetz\u00e4nderung f\u00fcr Fernstra\u00dfengesellschaft"},"content":{"rendered":"<p>\u00dcber die \u00c4nderungen am Grundgesetz bestehe Einigkeit, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitagmittag in Berlin. Sie sollen bis kommenden Mittwoch in Form eines Gesetzentwurfs gebracht und vom Kabinett verabschiedet werden. Offen blieb, ob sich der Bundesrat schon in der Sitzung am Freitag mit dem Entwurf im ersten Durchgang befasst.<\/p>\n<p>Das \u201eBegleitgesetz\u201c zur Infrastrukturgesellschaft soll noch erarbeitet werden. Die Federf\u00fchrung daf\u00fcr liegt beim BMVI.<\/p>\n<h5>Autobahn\u00e4hnliche Bundesstra\u00dfen<\/h5>\n<p>Wie aus den Verhandlungen nahestehenden Kreisen zu erfahren war, sollen die autobahn\u00e4hnlichen Bundesstra\u00dfen in der Auftragsverwaltung bei den L\u00e4ndern bleiben. Nach den Vorstellungen des Bundes sollten sie eigentlich zusammen mit den Autobahnen in die direkte Bundesverwaltung \u00fcbergehen. Spannend k\u00f6nnte werden, ob der Bund die \u201eNordharzautobahn\u201c B6n noch zur Autobahn hochstuft. Formal fehlt daf\u00fcr nur eine Autobahnrastst\u00e4tte.<\/p>\n<h5>\u201eOpt-Out\u201c wird differenziert<\/h5>\n<p>Zeitlich befristet wird offenbar die Opt-Out-Regelung: Der Bund soll nur dann verpflichtet sein, die Bundesstra\u00dfen eines Landes in seine Verwaltung zu \u00fcbernehmen, wenn sie ihm bis Ende 2018 angedient werden. Der \u00dcbergang erfolgt dann zum Jahresbeginn 2021. Bei einer Andienung nach 2018 ist der Bund nicht verpflichtet, die Bundesstra\u00dfen anzunehmen.<\/p>\n<h5>Mitsprache der L\u00e4nder<\/h5>\n<p>Der Regierungsentwurf f\u00fcr den geplanten Grundgesetz-Artikel 143e mit den \u00dcbergangsregelungen hatte vorgesehen, dass der Bund f\u00fcr den \u00dcbergang einfachgesetzliche Regelungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften ohne Zustimmung des Bundesrates schaffen kann. Nun ist dem Vernehmen nach festgelegt worden, dass in beiden F\u00e4llen die Zustimmung des Bundesrates n\u00f6tig ist.<\/p>\n<h5>Personal\u00fcbergang<\/h5>\n<p>Beim schwierigen Thema Personal\u00fcbergang gab es dem Vernehmen nach eine Ann\u00e4herung, aber noch keinen umfassenden Beschluss (siehe auch <a href=\"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/fernstrassengesellschaft-bleibt-in-bundeshand-1854040.html\">hier<\/a>). Grunds\u00e4tzliche Einigkeit besteht offenbar \u00fcber eine Besch\u00e4ftigungsgarantie f\u00fcr alle heutigen Mitarbeiter der Stra\u00dfenbauverwaltungen sowie die Zusage, dass kein Mitarbeiter gegen seinen Willen woanders arbeiten muss.<\/p>\n<p>Mitarbeiter, die wegen der strukturellen Zugeh\u00f6rigkeit ihres Arbeitsplatzes formal zum Fernstra\u00dfen-Bundesamt versetzt werden, aber nicht in der Bundesverwaltung arbeiten wollen, k\u00f6nnen den L\u00e4nder gegen Erstattung der Personalkosten zugewiesen werden.<\/p>\n<p>Unklar ist, ob der Bund allen \u00fcbernommenen Mitarbeitern zusagen wird, dass sie am bisherigen Arbeitsort und Arbeitsplatz weiterarbeiten k\u00f6nnen. Weitere Gespr\u00e4che unter Einbindung der Personalvertretungen sind geplant.<\/p>\n<h5>Personalauslese<\/h5>\n<p>Sorgen bereitet den L\u00e4ndern offensichtlich, dass der Bund \u201eRosinenpickerei\u201c beim Personal betreiben k\u00f6nnte, \u201eeine Diskussion, die an einigen Stellen schon begonnen hat\u201c, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel am Donnerstag im Schweriner Landtag. Damit spielte er auf kolportierte \u00c4u\u00dferungen hoher BMVI-Vertreter an, sich nur die besten Mitarbeiter aus den L\u00e4ndern zu holen. \u201eEs geht bitte das Personal, das bisher daf\u00fcr [f\u00fcr die Autobahnen] zust\u00e4ndig war, auf den Bund \u00fcber\u201c, sagte Pegel. (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber die \u00c4nderungen am Grundgesetz bestehe Einigkeit, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitagmittag in Berlin. 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