{"id":1851874,"date":"2016-11-16T19:57:00","date_gmt":"2016-11-16T19:57:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/noch-immer-dicke-fragezeichen-uber-fernstrasengesellschaft"},"modified":"2016-11-16T19:57:00","modified_gmt":"2016-11-16T19:57:00","slug":"noch-immer-dicke-fragezeichen-uber-fernstrasengesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1851874","title":{"rendered":"Noch immer dicke Fragezeichen \u00fcber Fernstra\u00dfengesellschaft"},"content":{"rendered":"<p>Erst am Dienstag ist ein vom Bundesfinanzministerium erstellter Referentenentwurf f\u00fcr die notwendige Grundgesetz\u00e4nderung in die Ressortabstimmung gegangen. Die Frist f\u00fcr Stellungnahmen l\u00e4uft bis Freitag, w\u00e4hrend die Bund-L\u00e4nder-Gespr\u00e4che bereits am Donnerstag stattfinden.<\/p>\n<h5>Gesetzentwurf mit L\u00fccke an entscheidender Stelle<\/h5>\n<p>Dem Entwurf zufolge w\u00fcrde Artikel 90 ins konsolidierter Fassung k\u00fcnftig wie folgt lauten (\u00c4nderungen in kursiver Schrift):<\/p>\n<hr \/>\n<p>(1) <i>Der Bund ist Eigent\u00fcmer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstra\u00dfen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unver\u00e4u\u00dferlich.<\/i><\/p>\n<p>(2) (\u201e<i>Formulierung wird nachgereicht\u201c)<\/i><\/p>\n<p>(3) Die L\u00e4nder oder die nach Landesrecht zust\u00e4ndigen Selbstverwaltungsk\u00f6rperschaften verwalten die sonstigen Bundesstra\u00dfen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.<\/p>\n<p>(4) Auf Antrag eines Landes kann der Bund sonstige Bundesstra\u00dfen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in <i>Bundesverwaltung<\/i> \u00fcbernehmen.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Im Begr\u00fcndungsteil des Entwurfs ist zu Absatz 2 davon die Rede, dass sich der Bund nicht nur die Autobahnen greift, sondern auch die autobahn\u00e4hnlichen Bundesstra\u00dfen au\u00dferhalb geschlossener Ortslagen und mit direkter Anbindung an eine Autobahn. Das entspr\u00e4che im wesentlichen dem bis zum 30. Juni 2015 der Lkw-Maut unterworfenen Teil der Bundesstra\u00dfen, also rund 1200km.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Zur Infrastrukturgesellschaft hei\u00dft es, dass die \u201eBundesverwaltung\u201c (also nicht: \u201eVerwaltung des Bundes\u201c) in \u00f6ffentlich-rechtlicher wie auch in privatrechtrechtlicher Form erfolgen kann. Der Bund \u201ekann\u201c sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.<\/p>\n<h5>\u201eBlankoscheck\u201c f\u00fcr \u00dcbergangsphase?<\/h5>\n<p>Eingef\u00fcgt werden soll au\u00dferdem ein neuer Artikel 143e mit \u00dcbergangsvorschriften. Danach werden die k\u00fcnftig vom Bund verwalteten Stra\u00dfen noch l\u00e4ngstens bis Ende 2020 in der Auftragsverwaltung gef\u00fchrt. Der Bund will sich f\u00fcr die Umwandlung in Bundesverwaltung eine ausschlie\u00dfliche Gesetzgebungsbefugnis einr\u00e4umen lassen. F\u00fcr die Umwandlung kann der Bund den Landesbeh\u00f6rden Weisungen erteilen und allgemeine Verwaltungsvorschriften ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Aus L\u00e4nderkreisen ist zu diesem Vorschlag schon Murren zu vernehmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Beamten der Bundesautobahnverwaltung wird analog zu Post, Telekom und DB die M\u00f6glichkeit geschaffen, sie der Infrastrukturgesellschaft zur Dienstleistung zuzuweisen.<\/p>\n<h5>Privatisierung bleibt umstritten<\/h5>\n<p>Ausgerechnet zur umstrittenen Frage der Privatisierungsoption schweigt der Gesetzentwurf. Aus Regierungskreisen war am Mittwoch zu h\u00f6ren, dass das BMF einen Zusatz w\u00fcnsche, wonach die Gesellschaft \u201emehrheitlich\u201c in Bundesbesitz bleiben soll. Denkbar sei aber auch, im Grundgesetz gar nichts festzuschreiben und die Eigentumsfrage sp\u00e4ter einfachgesetzlich zu regeln.<\/p>\n<p>Der einflussreiche Wirtschaftsrat der CDU will ebenfalls eine Privatisierungsoption offenlassen. Er erhofft sich davon zum einen mehr Effizienz als von einer reinen Bundesgesellschaft, zum anderen besseren Schutz vor st\u00e4ndigem Hineinregieren der Politik in einzelne Projekte. Letzteres habe zu Fiaskos wie dem BER ma\u00dfgeblich beigetragen.<\/p>\n<p>Klar ist nun aber immerhin, dass der Bund unter \u201eOpt out\u201c eine Fortschreibung der bisherigen Regelung versteht.<\/p>\n<h5>Gutachten zu Privatisierungsschranken<\/h5>\n<p>Unterdessen empfiehlt ein frisches Gutachten klare Privatisierungsschranken. Erstellt wurde das Gutachten von dem bekannten Trio aus Prof. Thorsten Beckers (TU Berlin) sowie den beiden Juristen Prof. Georg Hermes (Uni Frankfurt\/Main) und Holger Wei\u00df im Auftrag des baden-w\u00fcrttembergischen Verkehrsministeriums. Ihr Vorschlag f\u00fcr eine Grundgesetz\u00e4nderung ist wesentlich umfangreicher, soll aber die Umgehung des Privatisierungsverbots verhindern. Wesentliche Punkte sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Ein eigener Satz \u201eEine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der Gesellschaft ist ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Verbindliche Staatsgarantie \u2013 damit soll vorgebeugt werden, dass der Bund Zinsen wie f\u00fcr Schulden privater Unternehmen zahlt, am Ende aber doch implizit 100-Prozent-Ausfallsicherheit gew\u00e4hrt<\/li>\n<li>Hohe H\u00fcrden f\u00fcr Teilnetz-\u00d6PP und Ausschluss von Gesamtnetz-\u00d6PP, Verbot von \u00d6PP mit einer Laufzeit von mehr als 30 Jahren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Autoren der Studie warnen, dass eine teilprivatisierte Gesellschaft wahrscheinlich einem Regulierer unterstellt werden m\u00fcsste. Das Risiko sei hoch, dass die Gesellschaft dann aufgrund ihrer st\u00e4rkeren Kurzfristorientierung schneller auf versehentliche Fehlanreize des Regulierers reagiere und damit das Interesse der B\u00fcrger hintenanstelle. Die Kurzfristorientierung privater Investoren verleite tendenziell auch dazu, die Infrastruktur auf Verschlei\u00df zu fahren.<\/p>\n<p>Entwarnung hingegen gibt es in Richtung Maastricht-Kriterien: Die Autoren halten es f\u00fcr machbar, auch eine nicht privatisierte Autobahngesellschaft so auszugestalten, dass ihre Schulden nicht dem Staat zugerechnet werden.<\/p>\n<h5>Fundamentalopposition aus Niedersachsen<\/h5>\n<p>Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies stellte vor dem Hintergrund der Privatisierungsdebatte die gesamte Vereinbarung zur Autobahngesellschaft in Frage. \u201eFinanzminister Sch\u00e4uble will mit der neuen Infrastrukturgesellschaft nicht nur einfach eine Umorganisation der Stra\u00dfenbauverwaltung\u201c, sagte er am Dienstag. \u201eEr will mindestens eine Teilprivatisierung der besagten Gesellschaft und damit auch unseres Autobahnnetzes, vielleicht sogar des gesamten Bundesfernstra\u00dfennetzes.\u201c Das Autobahnnetz geh\u00f6re aber als Teil der Daseinsvorsorge in staatliche Hand. \u201eEs geht unter dem Strich eben nicht um eine Optimierung der Abl\u00e4ufe im Stra\u00dfenbau, sondern um eine lukrative Anlagem\u00f6glichkeit f\u00fcr Banken und Versicherungen.\u201cJetzt herrsche Klarheit \u00fcber die wahren Absichten, und damit sei auch die Position des Landes eindeutig: \u201eWir brauchen keine Infrastrukturgesellschaft, und schon gar nicht eine Gesellschaft in der Hand von Privatkonzernen.\u201c<\/p>\n<p>Skepsis gegen\u00fcber einer Privatisierungsoption lie\u00df erwartungsgem\u00e4\u00df auch der Bundesrechnungshof durchblicken. \u201ePrivates Kapital darf nur dann eingebunden werden, wenn es f\u00fcr den Bund wirtschaftlich ist und den Steuerzahler nicht belastet\u201c, sagte BRH-Pr\u00e4sident vor Journalisten in Berlin. \u201eOb unter diesen Voraussetzungen die Renditeerwartungen der Privatwirtschaft erreicht werden k\u00f6nnen, das bleibt abzuwarten.\u201c (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erst am Dienstag ist ein vom Bundesfinanzministerium erstellter Referentenentwurf f\u00fcr die notwendige Grundgesetz\u00e4nderung in die Ressortabstimmung gegangen. 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