{"id":1850463,"date":"2016-11-14T18:14:00","date_gmt":"2016-11-14T18:14:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/bund-uneins-uber-fernstrasengesellschaft"},"modified":"2016-11-14T18:14:00","modified_gmt":"2016-11-14T18:14:00","slug":"bund-uneins-uber-fernstrasengesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1850463","title":{"rendered":"Bund uneins \u00fcber Fernstra\u00dfengesellschaft"},"content":{"rendered":"<p>Eine Sprecherin des BMWi sagte am Montag in der Bundespressekonferenz, es m\u00fcsse klar im Grundgesetz verankert sein: \u201eWeder die Gesellschaft als solche noch die Stra\u00dfen werden privatisiert.\u201c<\/p>\n<p>Sie wiedersprach damit den Vorstellungen des BMF, \u00fcber die am Freitag der Spiegel berichtet hatte. Danach soll sich der Bund die Option f\u00fcr eine Minderheitsbeteiligung Privater an der Infrastrukturgesellschaft nicht verbauen. Eine Sprecherin des BMF spielte die Pl\u00e4ne herunter und verwies auf den laufenden Prozess: \u201eWir werden jetzt in einem ersten Schritt, wenn die Gespr\u00e4che erfolgreich sind, eine privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft Verkehr gr\u00fcnden\u201c, sagte sie. \u201eDann wird sich im Laufe der Zeit die Frage stellen, wie genau die Involvierung von privaten Kapitalgebern und Experten in diese Gesellschaft funktionieren soll. Das sind aber Fragen, die jetzt nat\u00fcrlich nicht schon \u00fcbermorgen Realit\u00e4t sein werden, sondern das sind Prozesse innerhalb der mittleren Frist.\u201c<\/p>\n<p>Der Sprecher des BMVI \u00e4u\u00dferte diplomatisch ausweichend, dass die Infrastruktur im Eigentum des Bundes bleiben soll \u2013 was aber nie strittig war. Aus der Ministeriumsspitze ist allerdings zu h\u00f6ren, dass BMVI und BMWi in der Ablehnung privater Miteigent\u00fcmer der Infrastrukturgesellschaft auf einer Linie gegen das BMF sind.<\/p>\n<h5>Streitpunkt Bundesstra\u00dfen ebenfalls offen<\/h5>\n<p>Wie weiter aus dem BMVI zu h\u00f6ren ist, seien sich BMF und BMVI aber einig darin, dass prim\u00e4r nur die Autobahnen Gegenstand der Gesellschaft sein sollten. \u201eSonst \u00fcbernehmen wir uns\u201c, wird bef\u00fcrchtet. Das BMWi will hingegen auch alle Bundesstra\u00dfen direkt vom Bund betreuen lassen. Trotz der eindeutigen Aussage von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (siehe <a href=\"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/opt-out-raetsel-um-die-bundesstrassen-ist-geloest-1841966.html\">hier<\/a>) wird die \u201eOpt-out\u201c-Klausel im Bund-L\u00e4nder-Beschluss l\u00e4nderseitig weiterhin teilweise komplett entgegengesetzt interpretiert.<\/p>\n<p>F\u00fcr Donnerstag ist die zweite Runde der Bund-L\u00e4nder-Gespr\u00e4che unter Leitung des Bundeskanzleramtes geplant.<\/p>\n<h5>Widerstreitende Expertenmeinungen zu Privatbeteiligung<\/h5>\n<p>F\u00fcr eine perspektivische Beteiligung Privater spricht nach Ansicht von Experten, dass damit zus\u00e4tzlicher Anreiz f\u00fcr effizientes Arbeiten geschaffen und die Politik von st\u00e4ndigen Eingriffen zum Nachteil des Unternehmens abgehalten werden k\u00f6nnten \u2013 schlie\u00dflich will der private Miteigent\u00fcmer Rendite sehen. Abschreckendes Beispiel sei das 100-Prozent-Staatsunternehmen DB, das zum Spielball von Politik und Gewerkschaften geworden sei. Gegenbeispiele seien Telekom und Post, die sich vom Staatseinfluss weitgehend emanzipiert h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Hintergrund f\u00fcr die Haltung des BMF sei aber wahrscheinlich, mit der Privatisierungsoption die M\u00f6glichkeit zu erhalten, in schlechten Zeiten die Bundesfernstra\u00dfen aus dem Maastricht-Schuldenberechnung herauszuziehen. Hauptkriterien sind die Staatsn\u00e4he und die Einnahmeherkunft: Mit einem Finanzierungskreislauf Stra\u00dfe aus Lkw- und Pkw-Maut liegt die Unabh\u00e4ngigkeit von Steuermitteln zwar in greifbarer N\u00e4he. Aber eine bundeseigene Gesellschaft \u00e0 la \u00f6sterreichischer Asfinag w\u00e4re nach heutigen Kriterien wahrscheinlich nicht mehr geeignet, aus den Maastricht-Kriterien herauszufallen. Mit einer Beteiligung Privater w\u00fcrde sich dies schlagartig \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Gegner einer Privatbeteiligung aus der arbeitnehmernahen Ecke f\u00fchren ins Feld, dass ein privater Miteigent\u00fcmer versucht sein k\u00f6nnte, die (Maut-) Einnahmen auf Kosten der Nutzer zu maximieren. W\u00e4hrend die Lkw-Maut durch die EU-Wegekostenrichtlinie gedeckelt ist, fehlt eine derartige Vorgabe f\u00fcr Pkw. Verwiesen wird dabei gelegentlich auf das Beispiel der ehemals teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe, die die Garantierendite f\u00fcr die privaten 49-Prozent-Miteigent\u00fcmer durch \u00fcberh\u00f6hte Geb\u00fchren erwirtschaftet haben.<\/p>\n<p>Seitens der Verkehrswirtschaft wird bef\u00fcrchtet, dass der Staat bei einer privaten Beteiligung nicht mehr ausreichend kontrollieren kann. Au\u00dferdem k\u00f6nnte ein privater Miteigent\u00fcmer versucht sein, seine Rendite durch eine Vernachl\u00e4ssigung des Erhalts zu maximieren. Abschreckendes Beispiel ist die b\u00f6rsennotierte britische Eisenbahn-Infrastrukturgesellschaft Railtrack, die 2001\/2002 de facto enteignet wurde, nachdem sie trotz hoher Schulden Dividenden auszahlen musste.<\/p>\n<p>Aus der arbeitnehmernahen Ecke wird zudem ins Feld gef\u00fchrt, dass ein privater Miteigent\u00fcmer mehr Druck machen k\u00f6nnte, speziell im Betriebsdienst die Personalkosten durch Outsourcing zu dr\u00fccken. (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Sprecherin des BMWi sagte am Montag in der Bundespressekonferenz, es m\u00fcsse klar im Grundgesetz verankert sein: \u201eWeder die Gesellschaft als solche noch die Stra\u00dfen werden privatisiert.\u201c Sie wiedersprach damit den Vorstellungen des BMF, \u00fcber die am Freitag der Spiegel berichtet hatte. 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