{"id":1832694,"date":"2016-09-16T14:40:00","date_gmt":"2016-09-16T14:40:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/rechnungshof-fordert-mehr-kontrolle-und-transparenz-fur-stuttgart-21"},"modified":"2016-09-16T14:40:00","modified_gmt":"2016-09-16T14:40:00","slug":"rechnungshof-fordert-mehr-kontrolle-und-transparenz-fur-stuttgart-21","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1832694","title":{"rendered":"Rechnungshof fordert mehr Kontrolle und Transparenz f\u00fcr Stuttgart 21"},"content":{"rendered":"<p>In einem neuen Pr\u00fcfbericht f\u00fcr den Haushaltsausschuss, der dem Verkehrsbrief vorliegt, wirft die Pr\u00fcfbeh\u00f6rde der Bundesregierung vor, sowohl in ihrer Rolle als Zuwendungsgeber als auch als DB-Eigent\u00fcmer nur unzureichend die Kostenentwicklung und die Bauqualit\u00e4t zu kontrollieren. Die Argumentation des BMVI, es handele sich um ein \u201eeigenwirtschaftliches Projekt\u201c der DB, h\u00e4lt der Rechnungshof f\u00fcr falsch. \u201e<span><span>Es l\u00e4sst dabei au\u00dfer Acht, dass die Bauten zu Stuttgart 21 mit Fertigstellung als Schienenwege des Bundes der verfassungsrechtlichen Gew\u00e4hrleistungs- und Finanzierungsverantwortung des Bundes unterliegen\u201c, hei\u00dft es. <\/span><\/span><\/p>\n<p align=\"LEFT\"><span><span>Erst recht unzutreffend sei die Einordnung als \u201eeigenwirtschaftliches Projekt\u201c, weil die DB alleine dem Bund geh\u00f6rt. \u201eIhre finanzwirksamen Entscheidungen zu Stuttgart 21 wirken sich mittelbar auf den Bundeshaushalt aus.\u201c Der Mittelbedarf f\u00fcr S21 k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass die DB f\u00fcr andere Projekte mehr F\u00f6rderung anfordert oder die Dividende k\u00fcrzt und damit die LuFV gef\u00e4hrdet. Das BMVI als wichtiger Zuwendungsgeber m\u00fcsse daher k\u00fcnftig seine \u00dcberwachungs- und Steuerungsm\u00f6glichkeiten konsequent aussch\u00f6pfen.<\/span><\/span><\/p>\n<h5><span><span>Im Einzelnen bem\u00e4ngelt der Rechnungshof: <\/span><\/span><\/h5>\n<ul>\n<li><span><span>Aufgrund des Systems der \u201eOutputkontrolle\u201c in der LuFV lasse sich nicht oder nur mit hohem Pr\u00fcfaufwand nachvollziehen, ob f\u00fcr S21 au\u00dfer den vereinbarten 497 Mio. EUR weitere LufV-Mittel abgezweigt werden. Zwar habe das BMVI inzwischen einen Pr\u00fcfer mit der Kl\u00e4rung dieser Frage beauftragt, es sei aber unklar, wie die inzwischen angefallenen Hunderttausende von Belegen zu bew\u00e4ltigen sind. Unklar sei auch, wie die DB bestraft werden kann, wenn mehr Mittel abgezweigt wurden.<\/span><\/span><\/li>\n<li><span><span>Der Bund als wesentlicher Zuwendungsgeber \u00fcberwache nicht, inwieweit die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist. \u201eDies widerspricht dem Haushalts- und Zuwendungsrecht.\u201c Mit Blick auf die von der DB bereits einger\u00e4umten Kostensteigerungen und den Streit \u00fcber die Aufteilung wird bem\u00e4ngelt, es h\u00e4tte vor Projektbeginn Klarheit \u00fcber alle wesentlichen finanziellen Fragen bestehen m\u00fcssen. Aber auch w\u00e4hrend der Umsetzung m\u00fcsse der Bund projektbegleitend \u00fcberwachen, inwieweit die Gesamtfinanzierung gesichert ist.<\/span><\/span><\/li>\n<li><span><span>Das BMVI kontrolliere die Qualit\u00e4t der Bauausf\u00fchrung unzureichend. Die Kosten einer m\u00f6glicherweise vereinfachten und nicht nachhaltigen Bauausf\u00fchrung k\u00f6nnte aber \u00fcber h\u00f6here Erhaltungskosten sp\u00e4tere Haushalte belasten. \u201eDer Bundesrechnungshof r\u00e4t dem BMVI darauf hinzuwirken, dass die Bundesvertreter\/Bundesvertreterin im Aufsichtsrat der Bahn diese Risiken bei der Aus\u00fcbung ihrer Aufsichtsmandate ber\u00fccksichtigen\u201c und droht damit kaum verh\u00fcllt pers\u00f6nliche rechtliche Konsequenzen an.<\/span><\/span><\/li>\n<li><span><span>Die bisherige Veranschlagung der Bundesmittel f\u00fcr das Projekt in verschiedenen Sammeltiteln (Baukostenzusch\u00fcsse, LuFV, GVFG-Bundesprogramm) sei nicht transparent und binde die Regierung nicht ausreichend \u2013 umso weniger, als es im Verkehrshaushalt verschiedene Titel gegenseitig deckungsf\u00e4hig sind. Der Rechnungshof pl\u00e4diert deshalb f\u00fcr eine Einzelveranschlagung aller Ausgaben f\u00fcr Stuttgart 21 in einer eigenen Titelgruppe, um die Budgetkontrolle des Parlaments zu st\u00e4rken. BMVI und Bundesfinanzministerium lehnten das in einer Stellungnahme ab: Durch einen Extratitel steige die Gefahr einer Doppelveranschlagung, zudem werde die Flexibilit\u00e4t ben\u00f6tigt. Widerwillig stimmte das BMVI aber immerhin einem j\u00e4hrlichen Projektbericht an das Parlament zu, \u201esofern die Abgeordneten dies w\u00fcnschten\u201c.<\/span><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der aus dem Stuttgarter Umland stammende Gr\u00fcnen-Bahnexperte Matthias Gastel sprach von einem \u201eheftigen R\u00fcffel\u201c f\u00fcr die Bundesregierung. \u201eDer Bund macht sich durch Wegschauen an einer m\u00f6glichen Veruntreuung von Haushaltsmitteln, die f\u00fcr den Erhalt von bestehender Schieneninfrastruktur vorgesehen sind, schuldig\u201c, sagte er zur LuFV-Problematik. Die Regierung m\u00fcsse endlich daf\u00fcr sorgen, dass Haushaltsmittel bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet werden und dabei auch \u00fcberpr\u00fcfen, inwieweit die Gesamtfinanzierung von Stuttgart 21 gesichert ist.<\/p>\n<h5>Weiterer vertraulicher Bericht zur Eigent\u00fcmerrolle<\/h5>\n<p>Der Rechnungshof hat auch noch einen weitere Bericht zu S21 verfasst, der sich mit der Wahrnehmung der unternehmerischen Kontrolle der DB durch den Alleinaktion\u00e4r Bund befasst. Dieser Bericht ist wegen geheimer Gesch\u00e4ftsdaten allerdings vertraulich und soll nur den Mitgliedern des f\u00fcr die Bundesbeteiligungen zust\u00e4ndigen \u201eBundesfinanzierungsgremiums\u201c vorgelegt werden. (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem neuen Pr\u00fcfbericht f\u00fcr den Haushaltsausschuss, der dem Verkehrsbrief vorliegt, wirft die Pr\u00fcfbeh\u00f6rde der Bundesregierung vor, sowohl in ihrer Rolle als Zuwendungsgeber als auch als DB-Eigent\u00fcmer nur unzureichend die Kostenentwicklung und die Bauqualit\u00e4t zu kontrollieren. 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