{"id":1808896,"date":"2016-07-04T15:32:00","date_gmt":"2016-07-04T15:32:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/freizeitkapitane-sollen-fur-wasserstrasen-mehr-zahlen"},"modified":"2016-07-04T15:32:00","modified_gmt":"2016-07-04T15:32:00","slug":"freizeitkapitane-sollen-fur-wasserstrasen-mehr-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1808896","title":{"rendered":"Freizeitkapit\u00e4ne sollen f\u00fcr Wasserstra\u00dfen mehr zahlen"},"content":{"rendered":"<p>\u201eAufgrund des bis vsl. 2021 umzusetzenden Bundesgeb\u00fchrengesetzes w\u00e4ren in Zukunft von der Freizeitschifffahrt individuelle und grunds\u00e4tzlich kostendeckende Befahrungsgeb\u00fchren zu erheben\u201c, hei\u00dft es in dem am Freitag endlich ver\u00f6ffentlichten Wassertourismuskonzept des Ministeriums. Unter bestimmten Voraussetzungen lasse das Bundesgeb\u00fchrengesetz auch niedrigere Geb\u00fchren zu. Das BMVI will sie im geplanten Spezialgesetz f\u00fcr die Geb\u00fchren auf den Bundeswasserstra\u00dfen regeln.<\/p>\n<p>An welche Tatbest\u00e4nde die Geb\u00fchren ankn\u00fcpfen sollen, l\u00e4sst das Konzept offen. Untersucht worden seien Abgaben in Abh\u00e4ngigkeit von der zur\u00fcckgelegten Fahrstrecke, Schleusungsabgaben, Bootsvignetten, die Besteuerung von Booten oder eine Weiterf\u00fchrung des Status quo (mit pauschaler Entrichtung durch die Verb\u00e4nde). Ausdr\u00fccklich betont wird, dass muskelbetriebene Boote und kleine Segelboote ausgenommen werden sollen. Die Einnahmen sollen zweckgebunden f\u00fcr die Freizeitwasserstra\u00dfen genutzt werden.<\/p>\n<p>Das Ministerium verweist darauf, dass in Frankreich und Gro\u00dfbritannien \u201edie teilweise mehrere hundert Euro bzw. Pfund hohen Beitr\u00e4ge seitens der Nutzer akzeptiert werden\u201c. In Deutschland ist Dobrindts Amtsvorg\u00e4nger Manfred Stolpe allerdings 2005 mit einem ersten Anlauf f\u00fcr eine Vignettenl\u00f6sung am Widerstand der Freizeitschifffahrts-Lobby gescheitert.<\/p>\n<h5>Ausgliederung der Nebenwasserstra\u00dfen<\/h5>\n<p>Um die Kapazit\u00e4ten der WSV auf die gewerblich genutzten Hauptwasserstra\u00dfen konzentrieren zu k\u00f6nnen, schl\u00e4gt das BMVI vor, die touristisch genutzten Wasserstra\u00dfen in eine gesonderte Organisation auszugliedern \u2013 zun\u00e4chst unter dem Dach der WSV. Unterschieden wird dabei zwischen den \u201eFreizeitwasserstra\u00dfen\u201c mit Schleusenbetrieb \u2013 namentlich in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch zum Beispiel die Lahn. Auf der anderen Seite stehen nur wenig genutzte Wasserstra\u00dfen, die im Rahmen des Bundesprogramms \u201eBlaues Band\u201c nach R\u00fcckbau von Schleusen und Wehren renaturiert und f\u00fcr motorlose Nutzung mit Kanu und Kajak ausgelegt werden k\u00f6nnten (\u201eNaturgew\u00e4sser\u201c). Deutliche Sympathien l\u00e4sst das BMVI f\u00fcr das britische System des Canal &#038; River Trust erkennen, eines Sonderverm\u00f6gens in \u00f6ffentlichem Besitz. Mit Geb\u00fchren von umgerechnet durchschnittlich 570 EUR (2009\/2010) hat der Trust einen &#8222;Refinanzierungsgrad&#8220; von 22 Prozent erreicht.<\/p>\n<h5>Mehr Flexibilit\u00e4t f\u00fcr Kooperationsmodelle<\/h5>\n<p>Mit der gesonderten Organisation will der Bund \u201ealternative Handlungskonzepte\u201c erleichtern. \u201eDie M\u00f6glichkeiten reichen dann von einer einvernehmlichen Zusammenarbeit des Bundes mit den Bundesl\u00e4ndern, Kommunen und Dritten bis zu einer \u00dcbertragung des Eigentums auf diese.\u201c Ziel sei es, verkehrliche, wasserwirtschaftliche, \u00f6kologische und touristische Aufgaben zusammenzuf\u00fchren. Zugleich k\u00f6nnten damit andere Finanzierungsquellen wie zum Beispiel EU-F\u00f6rderung, Nutzerfinanzierung (!) oder Kooperationen besser erschlossen werden.<\/p>\n<p>Denkbar seien auch Modelle, bei denen Dritte als Verwaltungshelfer im Auftrag der WSV den Betrieb f\u00fchren. Das BMVI sch\u00e4tzt die Kosten f\u00fcr Betrieb und Unterhaltung der touristischen Wasserstra\u00dfen grob auf rund 65 Mio. EUR\/Jahr.<\/p>\n<h5>L\u00e4nder m\u00fcssen zustimmen<\/h5>\n<p>Knackpunkt jeglicher Neuordnung ist laut Konzept die Anlage 1 des Bundeswasserstra\u00dfengesetzes (WaStrG), die dem allgemeinen Verkehr dienenden Wasserstra\u00dfen auflistet. Eine Entwidmung oder \u201eAbstufung\u201c dieser Wasserstra\u00dfen &#8211; zum Beispiel zur Landeswasserstra\u00dfen &#8211; ist nur mit Zustimmung der L\u00e4nder m\u00f6glich. (roe)<\/p>\n<\/p>\n<p><b>Externe Links:<\/b><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bmvi.de\/SharedDocs\/DE\/Anlage\/VerkehrUndMobilitaet\/Wasser\/wassertourismuskonzept.pdf?__blob=publicationFile\">Wassertourismuskonzept des BMVI<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bmvi.de\/SharedDocs\/DE\/FAQs\/Wassertourismuskonzept\/wassertourismuskonzept_liste.html\">Antworten auf h\u00e4ufige Fragen (FAQ)<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eAufgrund des bis vsl. 2021 umzusetzenden Bundesgeb\u00fchrengesetzes w\u00e4ren in Zukunft von der Freizeitschifffahrt individuelle und grunds\u00e4tzlich kostendeckende Befahrungsgeb\u00fchren zu erheben\u201c, hei\u00dft es in dem am Freitag endlich ver\u00f6ffentlichten Wassertourismuskonzept des Ministeriums. Unter bestimmten Voraussetzungen lasse das Bundesgeb\u00fchrengesetz auch niedrigere Geb\u00fchren zu. Das BMVI will sie im geplanten Spezialgesetz f\u00fcr die Geb\u00fchren auf den Bundeswasserstra\u00dfen regeln. 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