{"id":1765930,"date":"2016-02-11T16:08:00","date_gmt":"2016-02-11T16:08:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/nrw-will-autofahrer-alle-15-jahre-zum-sehtest-zwingen"},"modified":"2016-02-11T16:08:00","modified_gmt":"2016-02-11T16:08:00","slug":"nrw-will-autofahrer-alle-15-jahre-zum-sehtest-zwingen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1765930","title":{"rendered":"NRW will Autofahrer alle 15 Jahre zum Sehtest zwingen"},"content":{"rendered":"<\/p>\n<ul><\/p>\n<li><strong>Sch\u00e4rfere Gangart gegen Handy am Steuer gefordert<\/strong><\/li>\n<p><\/p>\n<li><strong>Tempo-30-Ausweitung soll untersucht werden<\/strong><\/li>\n<p><\/p>\n<li><strong>Risiken beim Carsharing neu aufgenommen<\/strong><\/li>\n<p><\/ul>\n<p>Das nordrhein-westf\u00e4lische Verkehrsministerium schl\u00e4gt vor, bei der k\u00fcnftig alle 15 Jahre f\u00e4lligen Neuausstellung des F\u00fchrerscheins einen Sehtest vorzuschreiben \u2013 f\u00fcr alle Altersklassen. Dieser Vorschlag ist Teil der umfangreichen gesetzgeberischen Agenda des am Mittwoch ver\u00f6ffentlichten Verkehrssicherheitsprogramms 2020. <!--more-->Das Programm hat zum Ziel, die j\u00e4hrliche Zahl der Verkehrstoten in NRW den kommenden f\u00fcnf Jahren um 40 Prozent senken. Au\u00dferdem soll die Zahl der Schwerverletzten um 20 Prozent gesenkt werden.<\/p>\n<p>Das Ministerium begr\u00fcndet seinen Vorschlag f\u00fcr die Sehtests damit, dass bei den seit Jahren unter anderem von der Landesverkehrswacht NRW durchgef\u00fchrten freiwillig-anonymen Sehtests \u00fcber alle Altersgruppen hinweg nahezu 20 Prozent der Getesteten eine Fehlsichtigkeit aufweisen. Eine Verengung auf Senioren sei daher nicht gerechtfertigt.<\/p>\n<h5>Sch\u00e4rfere Gangart gegen Handy am Steuer gefordert<\/h5>\n<p>Weitere Vorschl\u00e4ge f\u00fcr \u00c4nderungen von Vorschriften und Gesetzen sind:<\/p>\n<ul><\/p>\n<li>Ausweitung der Begleitphase beim Begleiteten Fahren ab 17<\/li>\n<p><\/p>\n<li>Zielorientierte Verl\u00e4ngerungder Ausbildung von Fahrlehrern um die Unterrichtsqualit\u00e4t zu steigern<\/li>\n<p><\/p>\n<li>Kl\u00e4rung der Rahmenbedingungen auf Bundesebene f\u00fcr den Einsatz eines Strecken- oder Abschnitts-Radars (\u201eSection Control\u201c)<\/li>\n<p><\/p>\n<li>Langfristig sollen bei Verkehrsunf\u00e4llen Alkohol- und Drogentests obligatorisch werden<\/li>\n<p><\/p>\n<li>F\u00fcr Radfahrer soll eine Promillegrenze von 1,1 Promille (Tatbestand der Ordnungswidrigkeit) gelten<\/li>\n<p><\/p>\n<li>F\u00fcr den \u00a723 StVO, der unter anderem den Umgang mit dem Mobiltelefon im Fahrzeug regelt, will NRW auf Bundesebene eine Neufassung initiieren. \u201eIn dieser Neufassung ist der aktuelle technische Entwicklungsstand abzubilden und festzulegen, wie Zuwiderhandlungen praxisnah nachgewiesen werden k\u00f6nnen.\u201c Au\u00dferdem will das Land bei Unf\u00e4llen mit Personenschaden oder Verkehrsstraftaten das Mobiltelefon routinem\u00e4\u00dfig zum Zwecke der Unfalluntersuchung sicherstellen, wenn der Verdacht bestehe, dass das Mobiltelefon beim Unfall eine Rolle gespielt haben k\u00f6nnte.<\/li>\n<p><\/ul>\n<p><\/p>\n<h5>Tempo-30-Ausweitung soll untersucht werden<\/h5>\n<p>Abwartend zeigt sich das Ministerium in folgenden Fragen:<\/p>\n<ul><\/p>\n<li>\u201eMoped mit 15\u201c &#8211; hier sollen die Evaluationsergebnisse abgewartet werden<\/li>\n<p><\/p>\n<li>Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Bundesanstalt f\u00fcr Stra\u00dfenwesen, der L\u00e4nder und externen Fachleuten soll gepr\u00fcft werden, unter welchen Voraussetzungen eine alkoholsensible Wegfahrsperre (Alcolock) sinnvoll ist.<\/li>\n<p><\/p>\n<li>Untersuchen will das Ministerium Verkehrssicherheitsgewinne durch gr\u00f6\u00dfere Tempo 30-Zonen bis hin zu stadtweitem Tempo 30. Offen sei bisher, ob sich dadurch die Verkehrsstr\u00f6me m\u00f6glicherweise ver\u00e4ndern, ob die baulichen Standards anders ausgestaltet sein m\u00fcssen und wie die Verkehrsteilnehmer auf gr\u00f6\u00dfer dimensionierte Tempo 30-Zonen reagieren. Um zu gesicherten Erkenntnissen zu gelangen, wird das Land entsprechende Modellversuche von Kommunen unterst\u00fctzen.<\/li>\n<p><\/ul>\n<p><\/p>\n<h5>Risiken beim Carsharing neu aufgenommen<\/h5>\n<p>Das Verkehrssicherheitsprogramm besch\u00e4ftigt sich auch mit besonderen Risiken beim Carsharing. Dem Nachteil eines nicht vertrauten Fahrzeugs stehe m\u00f6glicherweise der Vorteil einer vorsichtig-umsichtige Fahrweise mit einem fremden Fahrzeug gegen\u00fcber. Allerdings seien Carsharing-Nutzer wenig routiniert, weil ihre Fahrleistung 60 Prozent unter der durchschnittlichen Fahrleistung liegt. F\u00fcr die Sicherheit kontraproduktiv seien auch zeitabh\u00e4ngige Tarife, weil subjektiv wahrgenommener Zeitdruck die Unfallneigung steigert. Carsharing-Betreiber sollten ferner darauf achten, m\u00f6glichst intuitiv bedienbare Fahrzeuge auszuw\u00e4hlen, die Wenigfahrer nicht unn\u00f6tig ablenken und verwirren. (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sch\u00e4rfere Gangart gegen Handy am Steuer gefordert Tempo-30-Ausweitung soll untersucht werden Risiken beim Carsharing neu aufgenommen Das nordrhein-westf\u00e4lische Verkehrsministerium schl\u00e4gt vor, bei der k\u00fcnftig alle 15 Jahre f\u00e4lligen Neuausstellung des F\u00fchrerscheins einen Sehtest vorzuschreiben \u2013 f\u00fcr alle Altersklassen. 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