{"id":1740387,"date":"2015-06-03T18:09:00","date_gmt":"2015-06-03T18:09:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/meinung-die-e-auto-regeln-brauchen-eine-hauptuntersuchung"},"modified":"2015-06-03T18:09:00","modified_gmt":"2015-06-03T18:09:00","slug":"meinung-die-e-auto-regeln-brauchen-eine-hauptuntersuchung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1740387","title":{"rendered":"MEINUNG: Die E-Auto-Regeln brauchen eine Hauptuntersuchung"},"content":{"rendered":"<p>Teutonischer Pseudoperfektionismus oder nur \u201egut gemeint\u201c? Der Bundesrat sollte sich die <a href=\"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1050\" target=\"_blank\">beiden Verordnungen<\/a> zur Umsetzung des Elektromobilit\u00e4tsgesetzes (EmoG) mit mehr Sorgfalt anschauen als es sonst geboten ist. Die im EmoG noch abstrakten Fragw\u00fcrdigkeiten werden hier n\u00e4mlich in konkrete Verwaltungspraxis gegossen.<!--more--><\/p>\n<p>Fangen wir an mit der Freigabe der Busspuren: Nach der in der Novelle der <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/brd\/2015\/0255-15.pdf\" target=\"_blank\">Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO<\/a> gew\u00e4hlten Formulierung d\u00fcrfen die Kommunen Busspuren f\u00fcr E-Kfz freigeben, \u201ewenn dadurch der Linienverkehr nicht wesentlich gest\u00f6rt wird\u201c (Artikel 1, Absatz 1). Das sieht auf den ersten Blick nach einem Gummiparagraphen aus, mit dem bekannterma\u00dfen unwillige Kommunen wie Berlin und Hamburg alle Ersuchen um eine Freigabe abb\u00fcgeln k\u00f6nnen. Doch ist damit wirklich sichergestellt, dass ein von der Elektrolobby gesponsorter Kl\u00e4ger nicht doch vor Gericht eine Freigabe erzwingt? Denn was hei\u00dft \u201enicht wesentlich\u201c? Und bei wem liegt die Beweislast? Die Rechtsstreitigkeiten um die <a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/anwalt-berlin-radweg-schild-klage\/\">Benutzungspflicht mancher Radwege<\/a> lassen Dunkles ahnen. Der Bundesrat \u2013 die die Busspurfreigabe bisher immer skeptisch gesehen haben \u2013 h\u00e4tten hier eine Chance, durch einen Ma\u00dfgabebeschluss zumindest eine klarere Rechtslage herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Fragw\u00fcrdig erscheint auch die Vorgabe, dass die maximale Parkdauer an Lades\u00e4ulen in der Zeit von 8 bis 18 Uhr vier Stunden nicht \u00fcberschreiten soll (Artikel 1, Absatz 6). Verst\u00e4ndlich ist, dass die teuren Lades\u00e4ulen nicht durch Dauerparker blockiert werden sollen. Aber erstens reichen vier Stunden nicht zum vollen Laden einer leergefahrenen Batterie. F\u00fcr Berufspendler, die ihr E-Auto teilentladen abstellen, mag es noch angehen, aber f\u00fcr Carsharing-Fahrzeuge? Zweitens schafft es f\u00fcr Berufspendler aus lebenspraktischer Sicht einen negativen Anreiz, ein E-Auto zu fahren: Wer hat schon Lust, w\u00e4hrend der Arbeitszeit 20 oder 30 Minuten auf das Umparken zu ver(sch)wenden? Drittens wird durch die Vier-Stunden-Regelung zus\u00e4tzlicher Parksuchverkehr verursacht. Viertens: Wer parkt eigentlich Carsharing-E-Auto um? Nach einem bis zum Ende durchdachten Konzept klingt das nicht.<\/p>\n<p>Nicht einleuchtend ist auch, warum laut <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/brd\/2015\/0254-15.pdf\" target=\"_blank\">Novelle der Fahrzeug-Zulassungsverordnung<\/a> f\u00fcr inl\u00e4ndische Fahrzeuge unbedingt ein neues Kennzeichen ausgegeben muss, um es als E-Kfz kenntlich zu machen (Artikel 1, Absatz 2). Das ist sicherlich ein sch\u00f6nes Gesch\u00e4ft f\u00fcr die Schilderpr\u00e4ger, aber die blaue Klebeplakette, die f\u00fcr ausl\u00e4ndische Kfz ohnehin ausgegeben werden muss, h\u00e4tte es auch getan.<\/p>\n<p>Und warum muss die Klebeplakette eigentlich an der R\u00fcckseite des Fahrzeugs angebracht werden? Die meisten Privilegien genie\u00dfen E-Kfz beim Parken. In den parkraumbewirtschafteten Zonen sind Parkscheine und Anwohnervignetten an der Windschutzscheibe auszulegen. Sollen die Parkraum\u00fcberwacher jetzt jedes ausl\u00e4ndische Fahrzeug ohne Vignette oder Parkschein einmal umrunden, um nach einer blauen Klebeplakette zu suchen? B\u00fcrokratievereinfachung geht anders. (roe)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Teutonischer Pseudoperfektionismus oder nur \u201egut gemeint\u201c? Der Bundesrat sollte sich die beiden Verordnungen zur Umsetzung des Elektromobilit\u00e4tsgesetzes (EmoG) mit mehr Sorgfalt anschauen als es sonst geboten ist. 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