{"id":1740308,"date":"2015-05-04T17:59:00","date_gmt":"2015-05-04T17:59:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehrsbrief.de\/experten-gdl-problem-lasst-sich-nicht-gesetzlich-losen"},"modified":"2015-05-04T17:59:00","modified_gmt":"2015-05-04T17:59:00","slug":"experten-gdl-problem-lasst-sich-nicht-gesetzlich-losen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsbrief.de\/?p=1740308","title":{"rendered":"Experten: GDL-Problem l\u00e4sst sich nicht gesetzlich l\u00f6sen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Aktualisiert 5. Mai.<\/strong> Der unmittelbar bevorstehender Lokf\u00fchrerstreik spielte in der Anh\u00f6rung des Bundestagsausschusses f\u00fcr Arbeit und Soziales zum Tarifeinheitsgesetz am Montag nur eine untergeordnete Rolle. Der Bonner Arbeitsrechtler Prof. Gregor Th\u00fcsing erwartet von dem Gesetz keine L\u00f6sung f\u00fcr den Streit zwischen GDL, DB und EVG. <!--more-->Da das Mehrheitsprinzip betriebsbezogen angewandt werden soll, k\u00f6nne die GDL sogar einen Betrieb nach dem anderen f\u00fcr sich gewinnen. Er glaube nicht an die mit dem Gesetz angestrebte Befriedungsfunktion. \u201eEs wird nicht weniger Streiks als bisher geben\u201c, sagte er. Th\u00fcsing h\u00e4lt es aber f\u00fcr m\u00f6glich, dass das Gesetz die Gr\u00fcndung neuer Kleinstgewerkschaften stoppt. Er pl\u00e4dierte f\u00fcr minder scharfe Mittel. Denkbar sei es etwa, konkurrierende Gewerkschaften gesetzlich zu gemeinsamen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zuzulassen oder einen Schlichtungsversuch vorzuschreiben, bevor gestreikt werden darf.<\/p>\n<h5>Piloten werden in Karlsruhe klagen<\/h5>\n<p>Klar f\u00fcr die geplante gesetzliche Regelung sprach sich der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Hans-J\u00fcrgen Papier aus. \u201eEs ist f\u00fcr einen Verfassungsrechtler fast unertr\u00e4glich, dass der Gesetzgeber das Streikrecht \u00fcber fast sechs Jahrzehnte nicht normativ geregelt hat\u201c, sagte er. Das Streikrecht m\u00fcsse ausgestaltet werden, er sehe daher keine Verfassungsh\u00fcrde.<\/p>\n<p>Der Rechtsanwalt und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum hingegen k\u00fcndigte eine Verfassungsklage f\u00fcr die Vereinigung Cockpit in Karlsruhe an. Erwogen werde auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, sobald das Gesetz in Kraft tritt.<\/p>\n<p>Strittig blieb, ob das Gesetz den alten Zustand der Tarifautonomie vor 2010 wiederherstellt. Klaus Dauderst\u00e4dt, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes \u2013 und damit des Dachverbandes f\u00fcr die GDL -, stritt das ab. Damals habe der Grundsatz gegolten, der fachlich n\u00e4herstehenden Gewerkschaft gegolten. Jetzt soll das Mehrheitsprinzip gelten.<\/p>\n<h5>Mehrheitsprinzip bleibt umstritten<\/h5>\n<p>Baum sagte, das Mehrheitsprinzip sei eigentlich eine politische Kategorie und dem Arbeitsrecht fremd. Der Bremer Arbeitsrechtler Prof. Wolfgang D\u00e4ubler warnte aus praktischen Gr\u00fcnden vor dem Mehrheitsprinzip, wie es im Gesetz beschrieben wird: Nach dem Wortlaut seien auch au\u00dfertarifliche Mitarbeiter und sogar leitende Angestellte zu ber\u00fccksichtigen. Unklar sei, wie Leitarbeitnehmer und Gewerkschafts-Karteileichen z\u00e4hlten, und wie der Notar mit Widerspr\u00fcchen bei der Feststellung der Mehrheitsverh\u00e4ltnisse umzugehen haben. Joachim Vetter vom Arbeitsrichterverband prognostizierte, dass sich die Richter im Zweifelsfall nicht in das Streikrecht einmischen werden und Klagen auf Unzul\u00e4ssigkeit von Streiks aussetzen, bis die Mehrheit gem\u00e4\u00df ihren Vorstellungen festgestellt worden.<\/p>\n<h5>Breite Ablehnung von Notdienstregeln<\/h5>\n<p>Auf breite Ablehnung stie\u00df Th\u00fcsing mit mit seinem Vorschlag, statt Tarifeinheit vorzuschreiben f\u00fcr die Branchen der Daseinsvorsorge Sonderregeln zu schaffen \u2013 etwa in Form von Notdienstregelungen. Im Ausland gehe das ja auch. DGB-Chef Reiner Hoffmann lehnte das glatt ab. \u201eEingriffe bei der Daseinsvorsorge halten wird als DGB f\u00fcr nicht zielf\u00fchrend und lehnen sie ab\u201c, sagte er. Auch Papier riet davon ab, in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf auch noch das Streikrecht in der Daseinvorsorge zu regeln. \u201eDas w\u00e4re ein Schnellschuss\u201c, warnte er. Grunds\u00e4tzliche Bedenken hat der ehemalige Bundesarbeitsrichter Franz Josef D\u00fcwell, der an der Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit 2010 selbst beteiligt war. \u201eDaseinsvorsorge\u201c oder \u201eWertsch\u00f6pfungskette\u201c seien keine juristischen Begriffe.<\/p>\n<h5>Den Verb\u00e4nden greift das Gesetz zu kurz<\/h5>\n<p>Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) pl\u00e4dierte in einer Stellungnahme daf\u00fcr, \u201eden Weg zur St\u00e4rkung der Tarifeinheit konsequent weiterzugehen\u201c. Der Lokf\u00fchrerstreik zeige, \u201edass die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit f\u00fcr den Verkehrssektor richtig und notwendig ist\u201c, erkl\u00e4rte der DVF-Pr\u00e4sidiumsvorsitzende Ulrich Nu\u00dfbaum. Die Branchengewerkschaften m\u00fcssten mit dieser Verantwortung aus der Tarifautonomie angemessen umgehen \u201eund d\u00fcrfen Einzelinteressen nicht auf Kosten von Millionen B\u00fcrgern und der Wirtschaft verfolgen\u201c. Das DVF fordere Regelungen, die daf\u00fcr sorgen, dass Tarifkonflikte bei kritischen Verkehrsinfrastrukturen k\u00fcnftig in geordneten Bahnen ausgetragen werden und dabei die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gewahrt bleibt.<br \/>Der Luftverkehrsverband BDL kritisierte, der Gesetzentwurf greife in wesentlichen Bereichen des Luftverkehrs nicht. Anders als in vielen \u00fcbrigen Wirtschaftsbereichen konkurrieren im Luftverkehr selten mehrere Einzelgewerkschaften in einer Tarifauseinandersetzung. Aber ein Streik zum Beispiel bei den Fluglotsen, den Sicherheitskontrollen, Piloten oder Flugbegleitern legt in der Regel den gesamten Flugverkehr lahm. Das m\u00fcsse das Gesetz ber\u00fccksichtigen, forderte Verbandspr\u00e4sident Klaus-Peter Siegloch. Um das Ziel des Gesetzes auch im Luftverkehr zu erreichen, sollten zus\u00e4tzliche Verfahrensregeln erg\u00e4nzt werden. Dazu geh\u00f6rten:<\/p>\n<ul><\/p>\n<li>eine unumg\u00e4ngliche Schlichtung, bevor \u00fcber Streik entschieden wird<\/li>\n<p><\/p>\n<li>eine Ank\u00fcndigungsfrist f\u00fcr Streiks<\/li>\n<p><\/p>\n<li>eine Vereinbarung zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung und<\/li>\n<p><\/p>\n<li>eine Urabstimmung.<\/li>\n<p><\/ul>\n<p>(roe)<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aktualisiert 5. Mai. Der unmittelbar bevorstehender Lokf\u00fchrerstreik spielte in der Anh\u00f6rung des Bundestagsausschusses f\u00fcr Arbeit und Soziales zum Tarifeinheitsgesetz am Montag nur eine untergeordnete Rolle. 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