Nächtliche Debatte über Nachtzüge

Zu dem Thema angemessener Stunde hat der Bundestag am frühen Freitagmorgen seine langwierige Diskussion über den Nachtzugverkehr abgeschlossen. Losgetreten hatte sie die Linke mit einem Entschließungsantrag, in dem sie unter Berufung auf der Gewährleistungsauftrag des Grundgesetzes die Bundesregierung auffordern lassen wollte, von der DB den Weiterbetrieb des Nachtzugnetzes einzufordern. Nach einer öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss (siehe hier) hatten die Koalitionsfraktionen einen eigenen Antrag eingebracht (siehe hier), Ende Mai waren die Grünen gefolgt.

Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann nutzte die Debatte, um den Grünen und indirekt auch der Linken vorzuhalten, sie verlangten von der Bundesregierung, gegen das Aktiengesetz zu verstoßen, indem sie in das operative Geschäft eingreift.

Die Linken-Verkehrsexpertin Sabine Leidig hielt dagegen, dass die Bundesregierung Automobilhersteller mit dreistelligen Millionenbeträgen unterstütze, aber nicht bereit sei, der DB 30 Mio. EUR für die Beschaffung neuer Nachtzugfahrzeuge bereitzustellen.

Die Anträge selbst wurden mit den zu erwartenden Stimmverhältnissen angenommen beziehungsweise abgelehnt.

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