Grünes Licht für Novelle der Kraftfahrzeugsteuer

  • Kleinwagen überproportional betroffen
  • Verbände bewerten Gesetz diametral entgegengesetzt

Der Bundestag wird am Donnerstag die Novelle des Kfz-Steuergesetzes in unveränderter Fassung verabschieden. Das teilte Philipp Murmann, zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion, am Mittwoch mit. Mit dem Gesetz wird der neue Messzyklus WLTP in die Kfz-Besteuerung eingeführt.

Für Neuwagenzulassungen ab 1. September 2018 gelten bei der Berechnung des CO2-Komponente an der Kfz-Steuer nicht mehr die Messwerte des alten NEFZ-Zyklus, sondern der Verbrauch nach WLTP. Der WLTP gilt als deutlich realitätsnäher und wird im Regelfall zur Folge haben, dass der Normverbrauch höher ausfällt als im NEFZ. Der Automobilindustrieverband VDA geht von einer Differenz von 15 bis 20 Prozent aus.

Kleinwagen überproportional betroffen

Eine besondere Tücke ist, dass die CO2-Komponente nicht linear angewendet wird. Vielmehr wird ein Freibetrag von 95g CO2 angerechnet, der auf dem NEFZ-basierten EU-Flottenverbrauchsziel für 2020 beruht. Dieser CO2-Freibetrag wird auch nicht an den WLTP angepasst. Zwei Beispiele:

  • Ein Kleinwegen mit 1l Hubraum, für den jetzt mit 90g CO2/km nur die Hubraumkomponente zählt und der daher mit 20 EUR Kfz-Steuer davonkommt, werden bei 15 bis 20 Prozent mehr CO2 künftig 36 bis 46 EUR fällig, also rund eine Verdoppelung.
  • Für einen Dreiliter-Diesel-SUV mit jetzt 185g CO2 sind jetzt 465 EUR zu zahlen, künftig 521 bis 539 EUR – also 12 bis 16 Prozent mehr.

Der WLTP-Normverbrauch muss laut EU-Vorschriften ab September 2017 nur für alle neu typzugelassenen oder wesentlich veränderten Fahrzeugmodelle ermittelt werden. Erst ab 1. September 2018 müssen für alle neu zuzulassenden Fahrzeuge WLTP-Messwerte vorliegen.

Das federführende Finanzministerium will mit der Stichtagsregelung eine gleichmäßige Besteuerung sicherstellen. Andernfalls würden Hersteller und Käufer frisch typzugelassener Autos gegenüber denjenigen benachteiligt, die noch Fahrzeuge mit „altem“ NEFZ-Wert verkaufen oder erwerben. In der Übergangszeit ist entweder der gemessene NEFZ-Wert oder ein aus dem WLTP zurückgerechneter fiktiver NEFZ-Wert für die Steuerbemessung maßgeblich.

Verbände bewerten Gesetz diametral entgegengesetzt

ADAC und der Automobilherstellerverband VDA kritisierten daher, dass der Bund auf kaltem Wege höhere Kfz-Steuereinnahmen erzielen will. Der VDA forderte eine aufkommensneutrale Umgestaltung. Die Steuermehrbelastung würde falsche Signale für den Kauf eines Neufahrzeugs setzen: „Obwohl diese effizienter sind als ihre Vorgängermodelle, würden sie höher besteuert.“

Der ökologisch orientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) hingegen hält die Berechnung der CO2-Steuer auf Basis des WLTP nicht für eine Steuererhöhung, „sondern bestenfalls um den ersten Schritt einer längst überfälligen Angleichung des Steuersatzes an die Realität.“ Er regt an, den Steuersatz je Gramm CO2 nach oben hin stärker zu spreizen. (roe)