BMVI-Beirat für starke Privatisierungsschranken

  • Teilnetz-ÖPP verbieten, Strecken-ÖPP überflüssig?
  • Fernstraßennetz neu zuschneiden
  • Kreditaufnahme nur mit Staatsgarantie

Der wissenschaftliche Beirat des Bundesverkehrsministeriums stärkt dem Parlament den Rücken bei den meisten Änderungswünschen zum Gesetzespaket für die Autobahngesellschaft. In einer Kurzstellungnahme, die in der Fachzeitschrift „Wirtschaftsdienst“ veröffentlicht wurde, plädiert das Gremium für starke Privatisierungsschranken. Es bestehe kein objektiver Bedarf an ergänzender privater Finanzierung. Daher würden damit lediglich höhere Renditeerwartungen privater Anleger befriedigt, ohne dass dem wirtschaftliche Vorteile gegenüberstehen. Bei einer Kapitalbeteiligung Privater dürfte es regelmäßig zu Konflikten zwischen den Interessen privater Anleger und dem öffentlichen Auftrag der Infrastrukturgesellschaft kommen. In den Augen der Bürger sollte die Infrastrukturgesellschaft auch nicht dadurch diskreditiert werden, dass der Eindruck entsteht, die Höhe der Nutzergebühren werde von den Renditeerwartungen privater Investoren bestimmt.

Unklar ist, inwieweit das BMVI die Ansichten seines Beirats teilt. Anders als sonst üblich habe es keine inhaltliche Rückmeldung gegeben, ist aus Beiratskreisen zu hören.

Teilnetz-ÖPP verbieten, Strecken-ÖPP überflüssig?

Um eine Privatisierung durch die Hintertür zu verhindern, spricht sich der Beirat „mit Nachdruck“ dafür aus, ein Verbot von Teilnetz-ÖPP grundgesetzlich zu verankern. Warnend verweist er auf die Erfahrungen in Frankreich. Auch die materielle Privatisierung von Tochtergesellschaften der Infrastrukturgesellschaft sollte grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Auch für Strecken-ÖPP im bisherigen Zuschnitt bezweifelt der Beirat die Notwendigkeit. „Wenn die Idee einer ÖPP die Lösung des Infrastrukturbereitstellungsproblems aus einer Hand im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung ist, wird ja gerade dieses Thema mit dem Konstrukt der Infrastrukturgesellschaft umfassend adressiert.“ Als Sinn und Zweck einer ÖPP bliebe dann nur die nur die Heranziehung privaten Kapitals – für die der Beirat aber keine Notwendigkeit sieht (siehe oben).

Kreditaufnahme nur mit Staatsgarantie

Die Gesellschaft sollte allerdings die Möglichkeit haben, Kredite aufzunehmen, um ihre Vorhaben geschmeidig durchfinanzieren zu können. Damit Kredite nicht unnötig verteuert werden, empfiehlt der Beirat, in das Gesetzespaket eine Staatsgarantie aufzunehmen.

Fernstraßennetz neu zuschneiden

Als längerfristige Aufgabe sieht es der Beirat an, das Netz der Bundesfernstraßen insgesamt neu und vor allem schlanker zuzuschneiden. Damit wäre es dann möglich, die Autobahngesellschaft zu einer umfassenden Bundesfernstraßengesellschaft zu machen. Konkret wird vorgeschlagen, das Netz der Bundesautobahnen auf das großräumige nationale und grenzüberschreitende Straßennetz zu begrenzen und das Netz der Bundesstraßen anhand der erfüllten Verkehrsfunktionen gegebenenfalls in Teilen ab- oder aufzustufen. „Der Beirat empfiehlt … trotz der zu erwartenden erheblichen politischen Widerstände diese Aufgabe umgehend anzugehen.“ (roe)

Externer Link: Kurzstellungnahme im „Wirtschaftsdienst“